Die Freude bei Mitarbeitern und Kunden währte nur kurz: Nachdem der Tedi-Markt in der Kitzinger Herrnstraße am Montag, 1. März, wieder geöffnet hatte, musste der Laden im Laufe des Donnerstags bereits wieder schließen. Ein Mitarbeiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt sowie ein Mitarbeiter der Stadt Kitzingen hatten an diesem Tag die Filiale kontrolliert. Sie stellten dabei fest, dass ein Großteil der dort verkauften Ware nicht in die Kategorie fällt, die in Bayern seit Wochenbeginn wieder in Ladengeschäften verkauft werden durften, teilt das Landratsamt auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Zwar wäre es möglich gewesen, das Sortiment der erlaubten Kategorie weiter zu verkaufen, berichtet das Landratsamt weiter. Doch stattdessen habe der Discounter, der europaweit über 2400 Filialen betreibt und rund 20 000 Mitarbeiter in neun Ländern beschäftigt, entschieden, die Kitzinger Filiale wieder komplett zu schließen. Das Unternehmen hatte am Montag nicht nur in Kitzingen, sondern in ganz Bayern und Sachsen-Anhalt geöffnet. In den Märkten gibt es kein festes Sortiment; man findet dort Mode, Schreibwaren, Tier- und Gartenbedarf oder Deko-Artikel.
Es gelten besondere Regeln
Das Landratsamt beruft sich auf ein Schreiben der Regierung von Unterfranken, wonach Mischbetriebe des Einzelhandels mit verschiedenen Sortimenten nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt werden: Diese Läden könnten insgesamt öffnen, wenn über die Hälfte von deren Tätigkeit im erlaubten Bereich, zum Beispiel dem Verkauf von Lebensmitteln oder Zeitschriften, liegt. In solchen Fällen könnten sie dann auch ihr restliches Sortiment verkaufen, "um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten".

Mischbetrieben – wie die Kitzinger Tedi-Filiale – , deren Sortimentsschwerpunkt im nicht erlaubten Bereich liegt, dürften zwar weiter öffnen, dann aber nur die erlaubten Waren verkaufen. Für Tedi-Märkte gelte diese Regelung laut Regierung, weil diese in ihren Filialen eigenen Angaben nach 53 Prozent erlaubtes Sortiment im Angebot hätten. Ob dies den Tatsachen entspricht, müssten die zuständigen Behörden vor Ort kontrollieren, rät die Regierung. Sie selbst könne den Schwerpunkt mit den vorliegenden Angaben nicht abschließend beurteilen, "da laut Internetauftritt auch mehrere erlaubte Sortimente wie Drogerieartikel, Schul- und Bürobedarf sowie Tierbedarf angeboten werden".
Unternehmen rechtfertigt sich
Das Unternehmen Tedi bleibt auf Nachfrage dieser Redaktion dabei, dass ihre Filialen einen überwiegenden Sortimentsanteil der vom Gesetzgeber erlaubten Produkte aufwiesen. "Damit ist die Eröffnung unserer Filialen im Sinne der Infektionsschutzverordnung erlaubt", antwortete am Freitag eine Mitarbeiterin der PR-Abteilung am Dortmunder Hauptsitz des Unternehmens auf Anfrage.

"Manche Behörden zweifeln unseren überwiegenden Anteil jedoch an und weisen eine Schließung einzelner Märkte an, obwohl wir in jeder Filiale Sortimentslisten vorweisen können, die bestätigen, dass der Anteil an relevanten Sortimenten 50 Prozent übersteigt", heißt es weiter. Da die Behörden das Recht hätten, Filialen per Anordnung zu schließen, käme das Unternehmen dem selbstverständlich nach. Doch behalte man sich rechtliche Schritte gegen die nach Meinung des Unternehmens nicht korrekte Vorgehensweise der Behörden vor. Tedi rechnet damit, diese Filialen zeitnah wieder öffnen zu können.
Was nur zum Teil stimmt. Denn die Kitzinger Filiale hätte nach Angaben des Landratsamtes nicht komplett schließen müssen. Weshalb das Unternehmen sich dennoch dazu entschlossen hat, bleibt unerwähnt.
