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Kitzingen: Läutet ein Hitlergruß das Karriereende eines Soldaten ein? Feier in der Volkacher Kaserne artete aus

Kitzingen

Läutet ein Hitlergruß das Karriereende eines Soldaten ein? Feier in der Volkacher Kaserne artete aus

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    Kommt nach dem Gerichtsurteil auch noch das dicke Ende bei der Bundeswehr auf einen Soldaten zu? 
    Kommt nach dem Gerichtsurteil auch noch das dicke Ende bei der Bundeswehr auf einen Soldaten zu?  Foto: Arne Dedert/ dpa (Symbolfoto)

    Der Mann ist Zeitsoldat und das, so sagt er, aus Überzeugung. Vor dem Amtsgericht betonte er mehrfach: "Offizier bei der Bundeswehr war und ist mein Traumjob." Die Übernahme als Berufssoldat ist sein Ziel. Darauf hatte er sein Leben ausgerichtet. Dann kam der 24. April 2024. Bei einer Abschiedsfeier in der Volkacher Kaserne legte der Zugführer Auftritte hin, die ihn auf die Anklagebank brachten und das Karriereende bedeuten könnten. "Die Absicht, Berufssoldat zu werden, ist damit wohl vom Tisch", stellte er selbst fest.

    Was auf der Feier passiert ist, bezeichnete er als "grauenhaft und niederträchtig". Und das, obwohl er sich an den Abend nicht erinnern konnte oder wollte. Er wisse nur noch, dass er sich zur Teilnahme an der Feier habe überreden lassen. "Dann ist alles weg", sagte er.

    Was an dem Aprilabend geschah, hatte die Staatsanwaltschaft in vier Punkten in einem Strafbefehl zusammengefasst: Missbrauch der Befehlsbefugnis, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen und Bedrohung.

    Aus dem normalen militärischen Gruß wird die "eindeutige Geste" mit dem ausgestreckten Arm

    11.200 Euro (140 Tagessätze zu 80 Euro) sollte der Soldat dafür zahlen. Er legte Einspruch ein. Damit wurde die Sache öffentlich und der Verteidiger erklärte: Ziel des Einspruchs sei mit Blick auf die bundeswehrinternen disziplinarischen Folgen ein Freispruch – wegen verminderter Schulfähigkeit oder Schuldunfähigkeit nach massivem Alkoholkonsum.

    Das aber gab die Verhandlung nicht her. Dafür war nach dem Auftritt von sechs "tatortnahen" Zeugen der Ablauf klar. Zunächst befahlt der angetrunkene Vorgesetzte einem Untergebenen, ihm eine Schachtel Zigaretten zu holen. Ein Unding und das erste Vergehen. Danach kam es zweimal zum Zeigen des Hitlergrußes, öffentlich und erkennbar. Drei Soldaten hatten gesehen, wie aus dem "normalen militärischen Gruß" die "eindeutige Geste" mit dem ausgestreckten rechten Arm wurde.

    Schließlich hielt der Mann einem Soldaten ein Taschenmesser vor den Bauch. Der so bedrohte Soldat hatte sich im Urlaub ein Tattoo stechen lassen. "Willst du noch eins?", soll der Offizier gesagt haben. Eine Aktion, die der Betroffene gar nicht lustig fand, die ihm lange nachging und die der vierte Anklagepunkt wurde.

    Soldat ging sein Alkoholproblem an und ist seit 143 Tagen trocken

    Die Konsequenzen folgten schnell. Der Mann durfte vorübergehend keine Uniform mehr tragen, eine geplante Beförderung zum Hauptmann fiel aus. Aber auch er hat sofort gehandelt. Er kennt sein Alkoholproblem, hat sich in eine Entwöhnungsbehandlung begeben und diese erfolgreich abgeschlossen. Heute ist er einmal in der Woche in psychiatrischer Behandlung und er ist trocken: "Heute sind es 143 Tage", sagte er dem Gericht.

    Auch wenn sein "Nach-Tat-Verhalten" gut ankam: An einem Urteil für den einmal vorbestraften Mann – auch bei der ersten Verurteilung hatte Alkohol eine Rolle gespielt  – führte kein Weg vorbei. "Er war nicht so sinnlos betrunken, dass er nicht mehr wusste, was er tat", fasste die Staatsanwältin  mit Blick auf die "glaubwürdigen" Zeugen zusammen. "Die Geldstrafe im Strafbefehl passt", sagte sie.

    Richterin: "Ich glaube den Zeugen"

    Ganz anders sah das der Verteidiger. Beim angeblichen Missbrauch der Befehlsgewalt sah er keine Straftat. Auch beim Hitlergruß fehlte ihm die für eine Straftat nötige Öffentlichkeit. Blieb noch die "eher als Scherz" gemeinte Bedrohung mit dem Messer. Dafür reiche eine milde Strafe.

    Richterin Ilka Matthes sah keine Ansätze für eine Schuldunfähigkeit und auch nicht für den von der Lebensgefährtin des Soldaten als Zeugin ins Spiel gebrachten möglichen Einsatz von K.O.-Tropfen. "Ich glaube den Zeugen", sagte die Richterin. Im Urteil steht eine Geldstrafe in Höhe von 9350 Euro (110 Tagessätze zu 85 Euro). Die Kosten des Verfahrens kommen dazu, das dicke Ende wohl auch.

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