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Landkreis Kitzingen: Corona-Ampel springt im Landkreis Kitzingen auf gelb

Landkreis Kitzingen

Corona-Ampel springt im Landkreis Kitzingen auf gelb

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    Einen Bummel ohne Maske  - wie hier im Juli - wird es in nächster Zeit in der Volkacher Innenstadt nicht geben. An stark besuchten Plätzen in Kitzingen und Volkach muss jetzt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
    Einen Bummel ohne Maske - wie hier im Juli - wird es in nächster Zeit in der Volkacher Innenstadt nicht geben. An stark besuchten Plätzen in Kitzingen und Volkach muss jetzt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Foto: Silvia Gralla

    Der Landkreis Kitzingen hat am Wochenende die 7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern überschritten. Nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit (LGL) liegt die Inzidenz am Sonntag, 18. Oktober, bei 37,3. Für die Inzidenz werden jeweils die Fälle der vergangenen sieben Tage herangezogen. Vor allem seit vergangenem Mittwoch sind die Zahlen sprunghaft angestiegen und lagen bei jeweils 6 (Mittwoch), 5 (Donnerstag) 18 (Freitag) sowie 7 (Samstag), teilt das Landratsamt mit.

    Demnach greifen die Neuerungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Oktober. Die Maßnahmen gelten ab Montag, 19. Oktober, 0 Uhr, und bleiben in Kraft solange der Landkreis Kitzingen auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ genannt wird. Für die Bereiche, die dort nicht gesondert genannt sind, gelten weiterhin die bisher bekannten Regelungen. Das betrifft unter anderem den Freizeitsport und Gottesdienste.

    Die Landkreisbewohner sind aber bereits heute am Sonntag, 18. Oktober, dazu aufgerufen, die Maßnahmen einzuhalten, vor allem das Tragen der Mund-Nase-Maske sowie Abstand zu halten und Menschenansammlungen zu vermeiden.

    Ein Blick auf die Fälle

    Die Fälle steigen im gesamten Landkreis verteilt an und betreffen alle Altersklassen. Ein größeres Ausbruchsgeschehen, auf das nach derzeitigem Stand 14 der neuen Fälle zurückgeführt werden können, betrifft eine Firma im Landkreis sowie das persönliche Umfeld der Mitarbeiter. Viele der Mitarbeiter haben sich bereits testen lassen, zusätzlich ist eine Reihentestung für Montag, 19. Oktober, vorgesehen.

    Außerdem sind laut Landratsamt zwei Schulklassen betroffen: Ein Schüler des Armin-Knab-Gymnasiums ist positiv getestet. Eine Reihentestung der Schulklasse erfolgt am Sonntag, 18. Oktober. Auch ein Schüler der FOS/BOS ist positiv getestet. Die Reihentestung erfolgt ebenfalls am 18. Oktober.

    Somit lesen sich die aktuellen Zahlen vom Sonntagmittag laut Landratsamt wie folgt: 41 Landkreis-Bürger sind zurzeit an Corona erkrankt. Deutlich höher liegt die Zahl der Menschen, die als sogenannte Kontaktpersonen 1 in Quarantäne sind. Das betrifft derzeit 151 Bürger. Seit Beginn der Pandemie verzeichnet der Landkreis damit 348 Krankheitsfälle. Von diesen Betroffenen sind 303 wieder genesen. Vier sind bislang gestorben.

    Landrätin appelliert an die Bürger

    Landrätin Tamara Bischof appelliert an die Einwohner: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie uns auch diese zweite Welle gemeinsam durchstehen. Halten Sie sich bitte an die Regeln. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen unangenehm sind und zum Beispiel manche private Feier nun nicht stattfinden kann. Lassen Sie uns aber gemeinsam dafür sorgen, dass die Inzidenz nicht weiter steigt und noch strengere Maßnahmen nötig werden. Tragen Sie Maske, halten Sie Abstand und bleiben Sie in Ihrer Freizeit soweit es geht zu Hause. Mit Ihrer Hilfe bewältigen wir im Landkreis die Corona-Pandemie gemeinsam.“

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    Was bedeutet Stufe gelb für die Bürger?

    In der veröffentlichten Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung hat der Landkreis Stufe gelb erreicht. Das bedeutet:

    • Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Diese Plätze müssen von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden festgelegt werden. Das Landratsamt Kitzingen hat dies unter der Leitung von Landrätin Tamara Bischof, Abteilungsleiterin Sabrina Fröhlich, Gesundheitsamtsleiter Dr. Jan Allmanritter und in Abstimmung mit der Polizei Kitzingen festgelegt. Änderungen werden vom Landratsamt bekannt gegeben.
    • Folgende Bereiche sind in Kitzingen betroffen: Kaiserstraße, vom Kreisel/Ecke Schrannenstraße bis zum Königsplatz, Königsplatz, Luitpoldstraße bis Kreuzung Ritterstraße, Ritterstraße, Obere Kirchgasse, Herrnstraße, Marktstraße, Schweizergasse, Schrannenstraße, vom Kreisverkehr/Ecke Kaiserstraße bis Kreuzung Ritterstraße, Oberer und Unterer Mainkai, Alte Mainbrücke, Am Bleichwasen, nach den Sportplätzen über den Stadtbalkon bis einschließlich Gartenschaugelände sowie Parkplatz unterhalb der alten Mainbrücke und das Pavillon gegenüber der staatlichen Realschule Kitzingen am Mainufer.
    • Folgende Bereiche sind in Volkach betroffen: Hauptstraße von Gaibacher Tor bis Oberes Tor und Marktplatz sowie Georg-Berz-Straße bis Ecke Grabengasse
    • Der Alkoholkonsum ist auf den genannten öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet Kitzingen sowie der Stadt Volkach in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
    • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
    • Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
    • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt auch für die Gastronomie.
    • Der Teilnehmerkreis privater Feiern ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
    • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
    • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

    Regeln für Kindertages- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser 

    Da nach aktuellem Stand – bis auf den bekannten KP1-Fall im Kindergarten Alemannenstraße – keine Fälle in Kindertageseinrichtungen aufgetreten sind, werden hier bis auf Weiteres keine zusätzlichen Maßnahmen nötig. Der Schutzstandard in den Pflegeeinrichtungen ist laut Landratsamt sehr hoch, weshalb auch hier aktuell keine Verschärfungen angezeigt sind. Das Landratsamt bittet, sich über die aktuell geltenden Regelungen der Krankenhäuser auf den entsprechenden Homepages zu informieren.

    Fragen ans Bürgertelefon

    Das Bürgertelefon am Landratsamt Kitzingen mit der Nummer (09321)928-1111 ist am Sonntag, 18. Oktober, von 12 bis 16 Uhr besetzt. Ansonsten von Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr. Sollte sich ein erhöhter Bedarf ergeben, wird die Erreichbarkeit kurzfristig ausgeweitet.

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