Eigentlich hätte die Sache längst erledigt sein können: Das Jugendgericht hatte im August 2020 ein Verfahren wegen Diebstahls und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln gegen eine 18-Jährige eingestellt. Die hat die "einmalige Chance" nicht genutzt. So nennt Jugendrichter Wolfgang Hülle das bei Ersttätern oft angewandte Ende eines Verfahrens ohne Urteil gerne. Die junge Frau hat gegen die an die Einstellung gekoppelten Auflagen verstoßen und saß nun erneut vor dem Richter.
Kitzingen