Wer in Bayern mit Handangeln an einem Gewässer unterwegs ist, braucht einen Fischerei- oder Angelschein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Fischwasser. Das weiß auch ein 51-Jähriger, spätestens nachdem er zweimal wegen Fischwilderei zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das hielt den Mann aber nicht davon ab, im Mai 2024 wieder im Main zu angeln.
Der Mann wurde erwischt, als er in Schwarzach mit zwei Handangeln am Main fischte. Folge war eine Anzeige und ein Strafbefehl wegen Fischwilderei. 900 Euro sollte er für die illegale Ausübung seines Hobbys zahlen. 60 Tagessätze zu 15 Euro standen in einem Strafbefehl. Gegen den legte er Einspruch ein. Es kam zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht in Kitzingen.
Dort war die Sachverhalt relativ klar. Der Mann war erwischt worden, als er mit zwei Ruten angelte. Der Schwarzangler hatte allerdings seine eigene und eher eigenwillige Version. Er habe keine Fische fangen und mitnehmen wollen, sagte er. Er setze sich nur ans Wasser, das mache ihm Spaß. Er habe gesundheitlich Probleme, sagte er: "Ich brauch das zum Runterkommen."
Angeklagter: "Habe das ganze Angelzeug weggeschmissen"
Dafür hat er 2020 und 2023 schon einmal eine Geldstrafe gezahlt. 450 und 600 Euro hat ihn das bisher gekostet. "Bei uns wird es in der Regel nicht billiger", sagte Richterin Ingrid Johann. Die 900 Euro im Strafbefehl seien angemessen, sagte sie und fragte nach dem Ziel des Einspruchs.
"Ich möchte um Gnade bitten", sagte der Mann, damit die Strafe geringer ausfällt. Wie er sagte, habe er inzwischen auch dafür gesorgt, dass das Schwarzangeln nicht mehr vorkommt. "Ich habe das ganze Angelzeug weggeschmissen", sagte der dem Gericht.
An der Geldstrafe wird die Entsorgungsaktion allerdings nicht ändern. Das sah der Mann dann auch ein. Er nahm seinen Einspruch zurück. Damit gilt der Strafbefehl und die darin enthaltenen 900 Euro. Dazu gab es am Ende noch den Hinweis: "Machen sie endlich einen Angelschein."