In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der Schöffen statt. Laut Mitteilung der Stadt Kitzingen müssen die künftigen Schöffen und Schöffinnen deutsche Staatsbürger, mindestens 25 Jahre und nicht über 70 Jahre alt sein und in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Weitere Voraussetzungen für das Schöffenamt sind ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife.
Bis zum 12. April können geeignete Personen für das Amt der ehrenamtlichen Richter vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen. In Kitzingen nimmt das Einwohnermeldeamt die entsprechenden Vorschläge an.
Weitere Infos unter Tel.: (09321) 203303.