Diese Situation ist wohl den meisten Autofahrerinnen und Autofahrern bekannt: Beim Überholen auf der Autobahn erkennt man urplötzlich im Rückspiegel ein Fahrzeug, das einem nur wenige Meter entfernt im Nacken sitzt. Dabei müsste der Hintermann schon bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern etwa 65 Meter Abstand halten. So steht es sogar im Straßenverkehrsgesetz. Die Definition: Die Hälfte der Tachoanzeige ergibt den Abstand.
Biebelried