Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Kitzingen
Icon Pfeil nach unten

KITZINGEN: Rauschgift statt Ritalin geht nicht

KITZINGEN

Rauschgift statt Ritalin geht nicht

    • |
    • |

    Dem Einsatz von Cannabisprodukten wie Haschisch oder Marihuana in der Therapie sind sehr enge Grenzen gesetzt. Das musste ein 23-Jähriger vor dem Kitzinger Amtsgericht erfahren. Der Mann ist hyperaktiv, will das dagegen verordnete Medikament Ritalin aber nicht mehr nehmen und hat sich als Alternative das Rauschgift gesucht. Weil der Besitz ohne ausdrückliche Genehmigung aber verboten ist, hat ihn das Amtsgericht zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – auf Bewährung.

    Der Mann hat seit seiner Jugend mit seiner Hyperaktivität zu kämpfen. Jahrelang war er mit Ritalin behandelt worden. Dann hat er das Medikament wegen der Nebenwirkungen abgesetzt. Das ging aber nicht gut. „Meine Gosche ist ohne Drogen viel zu laut“, sagte er. Wegen seiner Ausfälle sei er schon von mehreren Baustellen geflogen, habe seinen Job verloren. Die Lösung ist für ihn Haschisch oder Marihuana. „Ein Gramm pro Tag brauche ich“, sagte er dem Gericht, dann gehe es ihm gut.

    Weil er es braucht, hatte er im Dezember 2011 gut 63 Gramm in seiner Wohnung, als die Polizei zur Durchsuchung anrückte. Zwei Monate später wurden die Beamten wieder fündig. Diesmal waren es gut sechs Gramm. Jetzt saß der Mann vor Gericht, wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Und er räumte ein, dass er seinen Joint braucht und trotz der gegen ihn laufenden Ermittlungen und des Verfahrens weiter Rauschgift konsumiert.

    Der therapeutische Einsatz der Drogen sei vielleicht menschlich nachvollziehbar, sagte Richter Marc Betz, aber: „Der Besitz von Haschisch ist nun mal verboten.“ Die Staatsanwältin verwies darauf: Die Therapie mit Gras sei nicht die Lösung. „Da wird man auf Dauer blöd im Kopf.“

    Da der Angeklagte alles einräumte, ließ sich der Sachverhalt auch ohne Zeugen schnell klären. Wegen der relativ hohen Menge und weil der Mann schon viermal aufgefallen war, kam eine Geldstrafe nicht mehr in Frage. Die Staatsanwältin forderte insgesamt zehn Monate Freiheitsstrafe. Am Ende standen neun im Urteil. Bewährung war möglich, weil der Mann in geordneten Verhältnisse lebt, einen Job sowie Aussicht auf eine Ausbildung und damit eine günstige Sozialprognose hat.

    Gerade die Bewährung könnte zum Problem werden. Neben einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro schlugen dem Mann vor allem der angeordnete Verzicht auf illegale Drogen aller Art und die Urinproben zur Kontrolle auf den Magen. Wird er einmal erwischt, ist die Bewährung dahin, der Mann müsste ins Gefängnis.

    „Was soll ich denn jetzt machen?“, fragte er sichtbar hilflos in den Saal. Der Tipp der Staatsanwältin: „Gehen Sie zur Drogenberatung, dringend.“ Ob er dem Rat folgt, wird sich zeigen. Erst einmal hat er eine Woche Zeit, um sich zu überlegen, ob er das Urteil akzeptieren oder in die nächste Instanz gehen will.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden