Der Regionalplan stand im Mittelpunkt der jüngsten Seinsheimer Gemeinderatssitzung. Trotz kritischer Anmerkungen gab es mehrheitlich eine Zustimmung.
Der Planungsausschluss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg hat in seiner Januar-Sitzung die Fortschreibung des Regionalplans der Region Würzburg zur Windenergie beschlossen. Mit dem Wind-an-Land Gesetz des Bundes wurde die bisherige Konzentrationszonenplanung mit ihrer Ausschlusswirkung abgeschafft und auf eine klassische Positivplanung umgestellt. Dies bedeutet laut Mitteilung der Verwaltung, dass Windenergieanlagen künftig in dafür eigens planerisch ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Voraussetzung sei, dass die Länder die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Würden sie dagegen verfehlt, lebe die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele erreicht sind.
Außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete sind laut Verwaltung Windenergievorhaben bei Erreichen der Flächenbeitragswerte nicht mehr privilegiert zulässig, sondern werden als "sonstige Vorhaben" eingeordnet. Als "sonstige Vorhaben" könnten Windenergieanlagen zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich führe jede Beeinträchtigung zur Unzulässigkeit des Vorhabens. Die "Entprivilegierung" schließe es allerdings nicht aus, in Bauleit- oder Raumordnungsplänen zusätzliche Gebiete für Windenergieanlagen auszuweisen.
In der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans werden insgesamt 62 Vorranggebiete mit einem Umfang von gut 7176 Hektar, was 2,35 Prozent der Regionsfläche entspricht, zusätzlich zu den 23 bestehenden Vorranggebieten – etwa 2334 Hektar mit 0,76 Prozent der Regionsfläche – neu ausgewiesen. In der Nachbargemeinde Martinsheim werden das W37-II und das W66-II neu als Vorranggebiet mit einer Fläche von 123 Hektar ausgewiesen. Im Markt Seinsheim werden keine Flächen neu ausgewiesen.
Der Planungsausschuss hat beschlossen, dass die rechtsverbindlichen Vorranggebiete für Windkraftnutzung bestehen bleiben sollen. Betroffen hiervon ist in der Gemeinde Martinsheim das W22-I (68 Hektar). Das heißt, dass in Martinsheim insgesamt 191 Hektar als Vorrangfläche ausgewiesen werden. Das sind 11,07 Prozent der im Landkreis Kitzingen und 2,01 Prozent der im Regionalplan ausgewiesenen Fläche.
Im Gemeinderat sei darüber kontrovers diskutiert worden, sagte Albrecht gegenüber der Redaktion. Das habe vor allem die Standorte um Seinsheim herum betroffen. Die Frage sei gewesen, warum das so gebündelt sein müsse. Auch von Umzingelung sei die Rede gewesen. Mehrheitlich sei aber dennoch zugestimmt worden.