Nach der großen Aufregung um das in Volkach geplante Wohnheim für maximal 90 Geflüchtete ist es ruhig geworden um das Projekt. Aber ist diese Ruhe gleichbedeutend mit dem Ende des Bauvorhabens? Danach sieht es aktuell nicht aus. Vielmehr ging – und geht – der Bauantrag nach dem Nein des Volkacher Stadtrats seinen gewohnten Gang.
Der Stadtrat hatte diesen Antrag bei seiner Sitzung am 7. Oktober abgelehnt – und die einstimmige Entscheidung vor allem mit der Lage des Grundstücks im Industriegebiet begründet. Nach Auffassung der Volkacher Verwaltung ist eine Genehmigung des Modulbaus für die Dauer von sieben (plus drei) Jahren laut Baugesetzbuch nicht möglich. Dieser Argumentation folgte der Volkacher Stadtrat.
Landratsamt prüft den Antrag als Bauaufsichtsbehörde
Nach der Entscheidung aus Volkach hat das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde wie üblich den Antrag geprüft. Auf Anfrage dieser Redaktion teilte Pressesprecherin Carolin Mäder mit, dass der Investor Generationen Konzepte GmbH den Antrag nicht zurückgezogen habe. Der Antragsteller habe "am 22. November per E-Mail Unterlagen nachgereicht, die vorgelegten Antragsunterlagen wurden teilweise überarbeitet".
Diese Unterlagen habe das Landratsamt, so Mäder weiter, am 2. Dezember an die Stadt Volkach gesendet. Gleichzeitig soll die Stadt Stellung nehmen zu den geänderten Plänen – das entspricht dem üblichen Verfahren. "Insbesondere bitten wir die Stadt Volkach darin um Mitteilung, ob die Entscheidung über die Befreiungsanträge und das gemeindliche Einvernehmen geändert wird."
"Irgendwo haben sie ein Kreuzchen gemacht."
Bürgermeister Heiko Bäulerlein zum Bauantrag
Heißt das, die Entscheidung des Stadtrats zu dem Bauantrag steht infrage? Das verneint Bürgermeister Heiko Bäuerlein. Er bestätigt den Eingang der Unterlagen, doch bei der Planung habe "sich nichts geändert". Der Bauantrag sehe weiterhin drei Stockwerke vor und eine Dauer von zehn Jahren, die das Wohnheim längstens betrieben werden soll. Beides sehen Verwaltung und Stadtrat bekanntlich als Ablehnungsgründe.
Von echten Änderungen könne keine Rede sein. "Irgendwo haben sie ein Kreuzchen gemacht", beurteilt Bäuerlein den laut Landratsamt teilweise überarbeiteten Bauantrag. Dessen geschlossene Ablehnung seitens des Stadtrats stehe darum in keiner Weise infrage.
Der Investor lehnt eine Stellungnahme ab
Wie geht es also weiter? Nach dem erwartbaren, erneuten Nein aus Volkach muss das Landratsamt entscheiden, ob die Stadt dem Gesetz nach korrekt gehandelt hat und diesen Bauantrag ablehnen durfte. Sollte das nicht der Fall sein, müsste das Amt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

Falls die Bauaufsichtsbehörde der Volkacher Argumentation folgt und ebenfalls bei ihrem Nein bleibt, könnte der Investor es mit einem neuerlichen Bauantrag versuchen. Dazu äußern will sich Stefan Schadhauser von der Generationen Konzepte GmbH zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht. Er lehnte eine Stellungnahme mit Verweis auf die "reißerische Berichterstattung" dieser Redaktion ab.