Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Kitzingen
Icon Pfeil nach unten

Kitzingen: Rentner begeht Unfallflucht: "Augenblicksversagen" wird teuer

Kitzingen

Rentner begeht Unfallflucht: "Augenblicksversagen" wird teuer

    • |
    • |
    Justitia verkörpert die Rechtsprechung. (Symbolbild)
    Justitia verkörpert die Rechtsprechung. (Symbolbild) Foto: Christopher Schulz, dpa

    Fast 70 Jahre alt, bisher weder im Verkehr noch sonst irgendwie aufgefallen und dann einmal falsch reagiert: Weil er nach einem Unfall weitergefahren ist, ohne sich um den Schaden von rund 2100 Euro zu kümmern, ist ein Rentner vorm Amtsgericht Kitzingen zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu 13 Euro verurteilt worden. Drei Monate Fahrverbot und 35 Euro Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes kommen dazu, plus die Kosten des Verfahrens.

    Hinweis auf "schlechtes Gehör" wird fast zum Eigentor

    Das war nötig geworden, weil der Rentner Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. "Ich fühle mich nach wie vor unschuldig", sagte der knapp 70-Jährige auch noch am Ende der Verhandlung. Dennoch hatte er auf dringenden Rat der Richterin den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt. Die hatte nach einer ersten Verhandlung und den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten eine Gutachterin hinzugezogen. Ergebnis: Der Rentner muss den Unfall bemerkt haben. Als der dann versuchte, mit seinem schlechten Gehör zu argumentieren, brachte das Gericht die Möglichkeit einer "altersbedingten Fahrunfähigkeit" ins Spiel. Die Aussicht auf erheblich schwerere Folgen als im Strafbefehl festgeschrieben, reichte zum Rückzug.

    Damit war klar: Der Rentner hatte mit seinem VW Passat in einer Ortschaft im Landkreis einen Bus überholt. Danach war er an einem geparkten Auto  hängengeblieben. Trotz eines Schadens von rund 2100 Euro war er weitergefahren. "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" nannte der Staatsanwalt diese Straftat, forderte 45 Tagessätze zu 40 Euro. Bei der Höhe des Schadens sei der Entzug der Fahrerlaubnis der "absolute Regelfall". Dazu kommt eine Sperre von sechs Monaten. So stand es auch im Strafbefehl.

    Angeklagter lebt von 400 Euro Rente

    Gerade damit hat der Mann Probleme. "Das geringste Fahrverbot tut ihm richtig weh", sagte sein Rechtsanwalt. Der Rentner pflege seine kranke Frau, müsse sie regelmäßig zur Therapie fahren. Alternativen auf dem Land gebe es nicht. Zwei Monaten Fahrverbot hielt er für ausreichend. Zudem verwies er auf die 400 Euro Rente, von der der Mann leben müsse. Auch wenn er im eigenen Haus lebe, seien 13 Euro Tagessatz angemessen.

    Das sah auch das Gericht so und berücksichtigte vor allem auch, dass der  Mann mit fast 70 noch nie als Verkehrssünder aufgefallen ist. Es blieb bei den 13 Euro und einer Gesamtstrafe von 585 Euro. Aus dem Entzug der Fahrerlaubnis und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Neuerteilung wurde ein Fahrverbot. "Drei Monate, darunter kann ich es nicht machen ", sagte die Richterin, die von einem möglichen "Augenblicksversagen" sprach. Damit hatte der Einspruch in diesem Bereich Erfolg. Am Urteil wird der Mann dennoch zu knabbern haben. Zumal die Regulierung des Schadens und die Frage, wie sich die Versicherung dabei verhält, ein weiteres Thema ist.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden