420 Mitglieder hat die Kreisgruppe Kitzingen des Bayerischen Landesjagdverbands. Ihr Vorsitzender ist Klaus Damme. Der Kitzinger, der hauptberuflich das Fachzentrum für Geflügelzucht leitet, erklärt im Interview, wieso die Jagd gerade aktuell so wichtig ist und deshalb auch als systemrelevant gilt.
Frage: Wie hoch ist die Wildpopulation im Landkreis?
Klaus Damme: Mann kann die Anzahl der Tiere nicht exakt bestimmen. Aber einen indirekten Hinweis auf die Wildtierpopulation geben die Streckenlisten, in die alle toten Wildtiere eingetragen werden. Im Jagdjahr 2019/20 wurden 3064 Rehe, 753 Wildschweine und 1414 Feldhasen erlegt. Ob damit der Zuwachs der Populationen abgeschöpft wird oder in die Population eingegriffen wurde, kann niemand sagen.

Welche Auswirkungen hat die Afrikanische Schweinepest für die Jäger im Landkreis?

Damme: Die Afrikanische Schweinepest ist noch nicht in Bayern, Unterfranken oder dem Landkreis Kitizingen angekommen. Allerdings wurden neulich erste Fälle im Nachbarbundesland Sachsen nachgewiesen. Wir versuchen durch intensive Schwarzwildbejagung unseren Beitrag zu leisten. Die 753 Sauen, die wir geschossen haben, sind eine Rekordzahl. Am 19. November hat das Landratsamt uns Jäger zu einem Gespräch eingeladen, bei dem es darum geht die Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort abzustimmen um das Risiko der Einschleppung nach Bayern zu senken.
Was machen die Jäger mit den geschossenen Tieren? Durch Corona fällt die Gastronomie als Abnehmer aus...
Damme: Das erlegte Schalenwild wie Rehe und Niederwild (zum Beispiel Hasen) wird vermarktet. Es sind außerordentlich hochwertige Lebensmittel. Aber ja, wir haben Absatzprobleme und möchten unser Wildbret eigentlich nicht über den Wildbrethandel zu Niedrigstpreisen abgeben. Nachdem die Gastronomie als wichtiger Partner im Absatz von Wild zeitweise wegfällt, bitten wir alle Verbraucher uns bei der regionalen Direktvermarktung zu unterstützen. Sie können frisches Wildbret im Herbst und Winter direkt von den Jägern oder Revierinhabern küchenfertig beziehen. Pro Jahr fallen im Landkreis um die 50 Tonnen Wildbret an. Das bedeutet 500 bis 600 Gramm pro Person. Es sollte uns doch gelingen, dieses hochwertige frische Fleisch regional zu vermarkten.
Dürfen unter den aktuelle Corona-Regeln überhaupt Jagden mit Jägern aus mehr als zwei Haushalten durchgeführt werden?
Damme: Die Jagdausübung ist in Zeiten der Corona-Pandemie stark reglementiert. Die Sach- und Rechtslage ändert sich täglich. Jagen und Arbeiten im Revier sind mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig sowie zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Für Bewegungsjagden kann es Ausnahmen geben. Dann könnten bis zu 50 Personen mit Hygienekonzept an einer Jagd teilnehmen. Damit versucht Bayern vor allem im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest die Schwarzwildbejagung und die dazu notwendigen Bewegungsjagden zu ermöglichen.
Jäger sind systemrelevant. Warum?
Jäger und die Jagdausübung sind insofern systemrelevant, weil sie durch die Jagdausübung auf Schwarzwild das Verbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest senken, den Wildverbiss im Wald durch die Rehbejagung senken und zum Beispiel bei Wild Verkehrsunfällen verletzte Wildtiere nach dem Tierschutzgesetz von ihren Qualen erlösen.
Infos zur JagdDie Bewegungsjagd kann unterschieden werden in Drück- und Treibjagden. Bei beiden Varianten bewegen Jäger mit Hilfe von Hunden das Wild dazu, die Deckung zu verlassen, damit dieses von einem Hochsitz aus geschossen werden kann. Die Jagdsaison ist meist der späte Herbst und der frühe Winter. Zwischen Oktober und Januar kann es also auch im Landkreis zu Bewegungsjagden in Waldgebieten kommen. Diese müssen nicht beim Landratsamt angemeldet werden. Wann und wie viele dieser Jagden stattfinden, ist unbekannt und hängt vom Revierinhaber ab.Es gibt keine Verkehrssicherungspflicht. Das Jagdgebiet muss also nicht abgesperrt werden. Der Gesetzgeber schreibt hierzu nur: In der Rechtsprechung wurde der Grundsatz entwickelt, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die nach der Lage der Verhältnisse erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um Schäden von anderen abzuwenden. Dies ergibt sich aus der Schadensersatzpflicht des Bürgerlichen Gesetzbuchs.Nur falls das Jagdgebiet in der Nähe einer Straße ist, muss dort ein Hinweisschild in Form eines Wanrdreicks oder ähnlichem aufgestellt werden, um auf die Jagd hinzuweisen. Der Deutsche Jagdverband schreibt außerdem, dass gegebenenfalls Waldflächen abgesperrt werden, falls dies nötig ist. Da bei einer Bewegungsjagd aber meist von einem Hochsitz nach unten geschossen wird, sind die Jagden für Wanderer oder Jogger ungefährlich. Wer trotzdem in eine solche Jagd gerät, sollte den nächsten Jäger ansprechen und möglichst schnell das Jagdgelände verlassen. Quelle:tei, LRA KT, DJV