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Kitzingen: Schutz vor Feuerwerk: In vielen Altstädten im Landkreis Kitzingen gibt es Verbote

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Schutz vor Feuerwerk: In vielen Altstädten im Landkreis Kitzingen gibt es Verbote

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    In den Altstädten setzt sich immer mehr das Böllerverbot durch. 
    In den Altstädten setzt sich immer mehr das Böllerverbot durch.  Foto: Tobias Kleinschmidt, dpa

    Es brennt oft schneller, als man denkt: Damit an Silvester nichts passiert, gibt es Verbotszonen für die Knallerei. Wer sich nicht daran hält, muss mit harten Strafen rechnen. Hier ein Überblick über den Stand der Dinge im Landkreis Kitzingen.

    Wo ist Feuerwerk generell nicht erlaubt?

    Grundsätzlich ist das Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Friedhöfen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. 

    Wie sieht es in Altstädten aus?

    Immer mehr Gemeinden gehen dazu über, ihren Altort an Silvester zu schützen. In Volkach gibt es eine Feuerwerksverbotszone in der kompletten Altstadt. Ebenso in Dettelbach; dort dürfen keine Silvesterraketen in der Nähe geschützter Gebäude gezündet werden. In Dettelbach ist ebenfalls die gesamte Altstadt vom Feuerwerk ausgenommen, eingeschlossen ist das Seniorenheim in der Schillerstraße. Auch in der Iphöfer Altstadt gibt es eine "verbotene Zone". Zusätzlich darf auch in dem Iphöfer Stadtteil Mönchsondheim rund um das Kirchenburgmuseum kein Feuerwerk gezündet werden.

    Was gilt in der Kreisstadt Kitzingen?

    In der größten Stadt im Landkreis ist aufgrund der Nähe zu Kirchen und historischen Gebäuden in der Altstadt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im historischen Innenstadtbereich mit Marktplatz verboten.

    Welche Strafen drohen?

    Wer sich nicht an die Verbote hält und trotzdem böllert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Entstehen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände oder kommen Menschen zu Schaden, kann der Verursacher wegen eines Vergehens der fahrlässigen Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und außerdem zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht werden, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Kitzingen heißt. Derartige Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Und auch wichtig: Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen mitverantwortlich.

    Wie kann man sich in der Silvesternacht schützen?

    Verirrte Raketen sorgen ganz schnell für Schäden. Damit auf Balkonen und in Wohnungen nichts anbrennt, sollte man vorher – so die Tipps vom Deutschen Feuerwehrverband – alles, was Feuer fangen kann, vom Balkon verschwinden lassen. Wichtig ist auch, in der Silvesternacht Fenster, Balkontüren und Luken geschlossen zu halten.

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