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Dettelbach: Stadtrat: Nacktbader sind am Dettelbacher Baggersee unerwünscht

Dettelbach

Stadtrat: Nacktbader sind am Dettelbacher Baggersee unerwünscht

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    Was im im Freikörperkultur-Bereich im Englischen Garten in München erlaubt ist, geht am Dettelbacher Baggersee nicht: nackt die Sonne genießen (Symbolbild). 
    Was im im Freikörperkultur-Bereich im Englischen Garten in München erlaubt ist, geht am Dettelbacher Baggersee nicht: nackt die Sonne genießen (Symbolbild).  Foto: Victoria Bonn-Meuser dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++

    Der Stadtrat zeigt Nacktbadern am Dettelbacher Baggersee die rote Karte. Per "Verordnung über das Tragen von Badekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet" (kurz: BadekleidungsVO) will die Stadt insbesondere eine dort sich treffende "Szene" loswerden, wie es Bürgermeisterin Christine Konrad in der Sitzung am Montag, 29. April, vorsichtig formulierte. Um was für eine "Szene" es sich handelt, sprach Karlheinz Bielek (FW) unumwunden an: Am Dettelbacher Baggersee gehe es mitunter zu "fast wie in einem Porno". Dort werde "nackt herum getanzt" und der See werde auf einschlägigen Internetseiten als Sextreff erwähnt.

    Kondome im Gebüsch

    Und in der Tat, was sich zum Dettelbacher Baggersee im Netz findet, ist eindeutig. Da heißt es in einschlägigen Foren etwa, dass es dort "manchmal wüst zugeht" und "teilweise richtig die Post abgeht". Noch deutlicher wird ein anderer User: "Im FKK-Bereich scheint Liebe unter freiem Himmel nicht unüblich zu sein." Zudem wird von "überall im Gestrüpp herumliegenden Kondomen" berichtet.

    Kein Wunder also, dass sich Angler und andere Badegäste, insbesondere Familien, gestört fühlen. In Gesprächen mit dem Sportanglerverein, der Polizei und dem Eigentümer hat man sich nach den Worten Konrads auf die neue Verordnung als wirksamstes Mittel verständigt. Demnach muss beim "öffentlichen Baden" in Dettelbach künftig Badekleidung getragen werden, egal ob beim "Wasser-, Luft- oder Sonnenbaden". "Öffentlich baden" bedeutet dabei, dass sich jemand "an einem Platz befindet, zu dem allgemein Zutritt gegeben ist oder erlangt werden kann oder der ohne besondere Vorkehrungen eingesehen werden kann", so der Wortlaut der BadekleidungsVO.

    Nutzungskonzept für Baggersee wird erarbeitet

    Mit der Vorordnung, die so auch schon in anderen Kommunen mit ähnlichen Problemen in Kraft gesetzt wurde, kann nun das Nacktbaden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden. Trotz einiger Bedenken, etwa an der Geltungsdauer von 20 Jahren oder der Geltung für das gesamte Stadtgebiet, stimmte der Stadtrat der Verordnung mit 15:4 Stimmen zu.

    Das von Manfred Berger (SPD) in der Debatte geforderte Gesamtkonzept brachte das Gremium mit dem nächsten Tagesordnungspunkt auf den Weg. Das Büro arc.grün aus Kitzingen wurde einstimmig mit den Grundlagenermittlungen und den Vorplanungen für ein Nutzungskonzept für den gesamten Baggersee beauftragt. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass Alternativ-Vorschläge für die Nutzung des Areals vorgelegt werden.

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