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GEISELWIND: Streit um Opas Grabstein im Freizeit-Land endet mit Verwarnung

GEISELWIND

Streit um Opas Grabstein im Freizeit-Land endet mit Verwarnung

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    Ganz schön gruselig: Im Eingangsbereich des „Horrorhauses“ im Geiselwinder Freizeitland stehen neben Skeletten auch ausrangierte Grabsteine – das sorgte für Unmut und einen ungewöhnlichen Prozess vor dem Kitzinger Strafrichter.
    Ganz schön gruselig: Im Eingangsbereich des „Horrorhauses“ im Geiselwinder Freizeitland stehen neben Skeletten auch ausrangierte Grabsteine – das sorgte für Unmut und einen ungewöhnlichen Prozess vor dem Kitzinger Strafrichter. Foto: Foto: Katrin Amling

    So ungewöhnlich wie der Prozess um die „Horrorhaus-Grabsteine“ im Freizeit-Land Geiselwind (Lkr. Kitzingen) war, so ungewöhnlich war letztlich auch sein Ende: Wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ wurde Parkbetreiber Matthias Mölter verwarnt, vorbehaltlich einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro).

    Das nicht alltägliche Urteil kann man sich als Geldstrafe auf Bewährung vorstellen: Wenn der Freizeit-Land-Betreiber an der A 3 bei Geiselwind die kommenden zwei Jahre keine ausrangierten Grabsteine mehr ohne ausdrückliche Erlaubnis der Hinterbliebenen aufstellt, ist die Sache für ihn erledigt und er kann sich die 2000 Euro sparen. Etwas zahlen muss der Angeklagte dann aber doch: Kitzingens Strafrichter Peter Weiß sprach eine zusätzliche Geldbuße über 1200 Euro aus, über die sich das Kinder- und Jugendheim in Geesdorf (Lkr. Kitzingen) freuen darf.

    Medienenteresse groß

    Die Grabstein-Geschichte hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Entsprechend groß war das Medieninteresse im Kitzinger Amtsgericht auch bei der Fortsetzungsverhandlung, bei der noch weitere Zeugen gehört wurden, ehe sich ausführliche Plädoyers anschlossen. Der Fall war heftig umstritten: Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „enormen Geschmacklosigkeit“ und forderte 100 Tagessätze zu je 60 Euro. Dagegen konnte die Verteidigung nicht erkennen, wo bei einem entsorgten Grabstein die Verunglimpfung liegen soll und forderte entsprechend einen Freispruch.

    Wie berichtet, war im Frühjahr 2017 in dem Spaßpark ein Gruselhaus unter dem Namen „Dr. Lehmanns Horror-Lazarett“ als weitere Attraktion von dem neuen Besitzer aufgebaut worden. Ein paar Monate später – im August – war eine 13-Jährige aus dem oberfränkischen Landkreis Lichtenfels auf Ministrantenausflug in dem Park. Als das Mädchen vor dem Horrorhaus den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas sah, traute sie ihren Augen nicht. Die Witwe des Toten hatte nach der Grabauflösung den Gedenkstein zur Entsorgung an einen Steinmetz, den Onkel des Parkbetreibers, übergeben. Dieser gab den Stein sowie sieben weitere schließlich dem Freizeitpark. Dabei habe er, so betonte er jetzt als Zeuge vor Gericht, sowohl seinen Neffen am Telefon als auch die Abholer der Grabsteine darauf hingewiesen, dass die Inschrift entfernt werden müsste.

    Das passierte jedoch nicht, die echten Grabsteine landeten als gruselige Dekoration vor dem „Horrorhaus“. Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, nachdem die erboste Witwe Anzeige erstattet hatte, mündete in einen Strafbefehl über 5000 Euro, was jedoch vom Parkbetreiber abgelehnt wurde und es deshalb zur Verhandlung kam.

    Unversöhnlich

    Unversöhnlich blieb es auch an den beiden Verhandlungstagen: Es ging teilweise weit über den Fall hinaus. Es wurde über Moral ebenso geredet wie über Pietät und was sich heutzutage gehört und was nicht. Sogar das Thema künstlerische Freiheit wurde gestreift. Bis zuletzt blieben beide Seiten bei ihren Auffassungen: Die Staatsanwaltschaft schüttelte weiterhin den Kopf darüber, dass bis zum heutigen Tag Grabsteine mit Inschriften an dem Gruselhaus stehen – wenn auch mit Erlaubnis der Hinterbliebenen. Dagegen bestritt die Verteidigung, dass ein zweites Leben für einen ausrangierten und uralten Grabstein den einstigen Verstorbenen überhaupt verunglimpfen könne.

    „Zurschaustellung“

    Das Gericht sah dies anders: Bei dem umstrittenen Grabstein habe es sich um eine „Zurschaustellung“ gehandelt, weshalb sehr wohl „das Andenken des Verstorbenen beschädigt wurde“. Dass den nichts ahnenden Angehörigen die Entdeckung von Opas Grabstein vor einem Horrorhaus „bitter aufstoßen kann“, sei nur zu verständlich. Dass am Ende eine eher milde Strafe zur Bewährung herauskam, hatte auch damit zu tun, dass der Parkbetreiber nie eine Chance hatte, den umstrittenen Stein schneller zu entfernen, weil er schlichtweg lange Zeit gar nicht wusste, was sich über seinem Horrorhaus zusammenbraute: Die betroffene Familie, bei der er sich im Gerichtssaal entschuldigte, hatte eine Beseitigung des Grabsteines nie direkt von ihm verlangt.

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