Der Mann ist Landschaftsgärtner und schwer beschäftigt. Er hat offenbar kaum Zeit für Papierkram. Dass er in der "Hektik und dem Stress" auch einen Bußgeldbescheid samt vierwöchigem Fahrverbot "vergessen" hat, das kommt ihn jetzt teuer zu stehen. Zu den 300 Euro und vier Wochen Fahrverbot für zu schnelles Fahren auf der Autobahn kommen noch einmal vier Wochen und 900 Euro dazu.
Das neue Fahrverbot und die Geldstrafe stehen in einem Strafbefehl, die der Mann wegen "Fahren trotz Fahrverbots" bekommen hat. Dagegen hat ein Einspruch eingelegt. Das Ziel formulierte der Verteidiger in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen so: "Das Fahrverbot muss weg." Es sei unverhältnismäßig und bedrohe die Existenz des selbstständigen Landschaftsgärtners. "Ohne Führerschein kann er keine Aufträge ausführen", sagte der Anwalt. "Den Bußgeldbescheid hat er einfach vergessen." Er sah allenfalls ein geringes Verschulden und bot an, die Geldstrafe zu erhöhen und dafür das Fahrverbot zu streichen.
116 km/h statt 80
Ein Angebot, das das Gericht nicht überzeugte. "Sie haben nicht nur den Bescheid, sondern auch das Fahrverbot vergessen", stellte das Gericht fest. Und das trotz eindeutiger Hinweise. Der Mann war auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug zu schnell unterwegs gewesen: 116 Kilometer pro Stunde statt der erlaubten 80. Dafür hatte er eine Geldbuße von 300 Euro und ein vierwöchiges Fahrverbot kassiert. Als der Bescheid zugestellt wurde, ignorierte oder "vergaß" ihn der viel beschäftige Mann.
Nach Ablauf der vorgegebenen Frist für die Abgabe des Führerscheins und den Antritt des Fahrverbots kam die Beschlagnahme-Anordnung, ebenfalls schriftlich und mit Rechtsmittelbelehrung. Spätestens dann hätte er reagieren und den Schein abgeben müssen, so das Gericht. Das passierte aber nicht. Wenig später stand die Polizei vor der Haustür und beschlagnahmte den Führerschein. Der Mann fuhr der Streife mit seinem Laster quasi in die Arme, hieß es vor Gericht. Damit hatte er eine weitere Anzeige am Hals. Diesmal wegen des Fahrens trotz eines Fahrverbots. Und dafür gab's die 900 Euro und ein weiteres Fahrverbot.
Weitere vier Wochen "ohne"
Nach dem Einspruch hörte sich das Gericht die Argumente rund um den Stress, die Hektik und die Vergesslichkeit, aber auch die klaren Vorgaben in den Bescheiden an. Richterin Ilka Matthes kam zu dem Schluss: "Bei der Sachlage kann man schwer von geringer Schuld sprechen." Sie empfahl dringend, den Einspruch zu überdenken. Ergebnis nach einer kurzen Pause: Der Einspruch wurde zurückgenommen. Der Handwerker, der das erste Fahrverbot inzwischen "abgesessen" hat, blieb aber dabei: "Nutzen tut das niemandem, das schadet nur." Dennoch muss er jetzt sehen, wie er – bei allem Stress und aller Hektik – weitere "vier Wochen ohne" auf die Reihe kriegt.