Es scheint, als ob es in dieser Geschichte nur Verlierer geben könnte und das, obwohl alle Beteiligten aufeinander zugehen wollen. Am Ende werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.
Die Stadtbetriebe Kitzingen haben den Nutzern von 80 Dauerparkplätzen in der Tiefgarage unter der Sparkasse in der Herrnstraße zum Monatsende gekündigt. Mehr noch: Das Tochterunternehmen der Stadt wird die Tiefgarage zum Jahresende schließen. Es ist das zentrale Parkhaus in der Kitzinger Altstadt, am nächsten zur Fußgängerzone gelegen und für Anwohner, Berufstätige sowie für Geschäftsleute und Hotel-Gäste – neben der Tiefgarage Alte Poststraße – die einzige Möglichkeit im Stadtkern, dauerhaft ein Fahrzeug abzustellen.
So fallen ab 1. Januar außer den 80 Dauerparkplätzen auch 39 Parkbuchten für die Kunden und Mitarbeiter der Sparkasse weg sowie weitere 25 Stellplätze, die für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Der Grund für diese Schließung liegt in einer juristisch komplizierten Auseinandersetzung zwischen den Stadtbetrieben der Stadt Kitzingen und der Sparkasse Mainfranken Würzburg und hat ein lange Vorgeschichte.
Einst gemeinsam, jetzt getrennt
Als die Sparkasse Ende der 1980er-Jahre gebaut wurde, drängte die Stadt darauf, darunter ein öffentliches Parkhaus anzulegen. Die Kommune und die öffentlich-rechtliche Sparkasse waren damals eng miteinander verbunden. Noch heute sitzt der Kitzinger Oberbürgermeister, inzwischen Stefan Güntner, im Verwaltungsrat der Sparkasse. Folglich brachte die Bank nach Aussage des heutigen Vorstandsvorsitzenden Bernd Fröhlich ihr Grundstück damals kostenlos ein und man schloss einen Vertrag.
Der besagt: Die Sparkasse bleibt Eigentümerin von Grund und Gebäude, aber der Nutzen und die Lasten an der Tiefgarage werden im Verhältnis von 70 Prozent für die Stadt und 30 Prozent für die Bank aufgeteilt. So haben sich die beiden Vertragspartner die Kosten für den Bau der Tiefgarage geteilt, und so teilen sie sich seither die Kosten für Wartung und Instandhaltung. Für den Bau der Tiefgarage gab es seinerzeit obendrein Zuschüsse vom Staat, denn die Parkplätze sind grundsätzlich dauerhaft öffentlich. Nach dem Bau hatte zunächst die Stadt Kitzingen und später ihre Tochter, die Stadtbetriebe GmbH, die Bewirtschaftung des Parkraums übernommen.
Nach 25 Jahren wurde es kritisch: Laut Sparkasse gab es 2013/14 eine Begutachtung der Tiefgarage, die wie Vorstandsvorsitzender Bernd Fröhlich sagt, eine Sanierung in etwa vier Jahren anriet. 2018 ermittelte ein Planungsbüro den Sanierungsbedarf – und die Kosten: Die Vertragspartner gehen von einem hohen einstelligen Millionenbetrag aus.
Kann die Stadt den Vertrag kündigen?

Für die Sparkasse ist der Fall klar: Wenn die bisherigen Kosten im Verhältnis 70:30 zu teilen waren, ist es der Betrag für die Sanierung auch. Schließlich enthält der Vertrag aus den 80er-Jahren keine Ausstiegsklausel oder Ablauffrist. Also gilt er weiter.
Für die Stadt sehen das Oberbürgermeister Stefan Güntner und Stadtbetriebe-Chefin Rebecca Hick ganz anders: Sie glauben, gemäß früherer BGH-Urteile, dass man einen Vertrag auch ohne festes Enddatum nach 30 Jahren kündigen kann. Genau das haben die Stadtbetriebe 2019 getan, nachdem ihr Aufsichtsrat – alle Mitglieder kommen aus dem Stadtrat – von den zu erwartenden Sanierungskosten gehört hatte.
Parallel bemühten sich beide Seiten ein weiteres Jahr lang um eine gütliche Einigung. Laut Fröhlich ist die Sparkasse nach wie vor bereit, zu ihrem Anteil an der Sanierung zu stehen. Alternativ habe man der Stadt angeboten, sich mit einer Abstandszahlung aus dem bestehenden Vertrag loszukaufen. Aus Sicht der Sparkasse ist nämlich weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung möglich.
Der Oberbürgermeister wiederum wäre gerne aus dem Vertrag ausgestiegen, auch gegen Zahlung einer Einmalsumme, aber die von der Sparkasse geforderte Höhe – dem Vernehmen nach geht es um einen Millionenbetrag – war den Stadtverantwortlichen als untragbar erschienen. Der Sparkasse-Vorstandsvorsitzende spricht dagegen von einem "großen Entgegenkommen" seines Hauses. Zu weit können beide nicht aufeinander zugehen, sonst geraten sie in Gefahr, die Interessen ihrer Arbeitgeber zu verraten. Ein zu großes freiwilliges Zugeständnis könnte als Untreue ausgelegt werden.
Gang vor Gericht scheint unausweichlich
Was also bleibt, wenn beide Seiten zwar verhandeln, aber unterschiedliche Rechtsauffassungen haben und sich nicht beim Geld einigen können? Am Ende bereiten sich Stadt und Sparkasse auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor, die vor dem Landgericht beginnen und schlimmstenfalls durch alle Instanzen führen könnte.
Das Fatale daran: Solch eine gerichtliche Klärung könnte Jahre dauern. Und so lange bliebe die Tiefgarage vermutlich geschlossen. Die absehbare Sanierung wird dadurch nur noch teurer. Zugleich können die Stadtbetriebe keinen alternativen Dauer-Parkraum in der Innenstadt bieten. Die anderen Parkhäuser, etwa am Mainkai oder in der Alten Poststraße, sind im Rahmen des Erlaubten voll bis unters Dach. Ein gewisser Anteil muss immer für Spontan-Parker offen sein.
Bleibt den Autofahrern also nur, auf den Bleichwasen oder andere öffentliche Plätze in weiterer Entfernung auszuweichen und dort Dauerparker zu werden.