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Großlangheim: Traubenwickler-Bekämpfung in Großlangheim

Großlangheim

Traubenwickler-Bekämpfung in Großlangheim

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    Mit dem aushängen der RAK-Ampullen erspart sich der Winzer bis zu drei chemische Behandlungen der Weinreben, fördert das Bodenleben und stört Nützlinge, wie Schmetterlinge und Bienen, nicht in ihrer aktiven Phase.
    Mit dem aushängen der RAK-Ampullen erspart sich der Winzer bis zu drei chemische Behandlungen der Weinreben, fördert das Bodenleben und stört Nützlinge, wie Schmetterlinge und Bienen, nicht in ihrer aktiven Phase. Foto: Inge Thomaier

    Am 6. April startet in Großlangheim wieder die Ausbringung der RAK-Ampullen zur Verwirrung des Traubenwicklers. Der Traubenwickler ist ein gefährlicher Schädling der fast überall in den europäischen Weinbergen vorkommt. Zur Begattungszeit legt er seine Larven in die Gescheine, die zukünftigen Trauben, ab. Die entstehenden Fraßschäden der Larven an den Trauben führen dazu, dass die Trauben nicht weiter zu Wein verarbeitet werden können, da die Grauschimmelfäule auftritt.

    Mit dem Aushängen der RAK-Ampullen erspart sich der Winzer bis zu drei chemische Behandlungen der Weinreben, fördert das Bodenleben und stört Nützlinge, wie Schmetterlinge und Bienen, nicht in ihrer aktiven Phase. Die Ampullen enthalten den Sexuallockstoff der weiblichen Tiere und verwirren die Männchen in der Begattungszeit, so dass keine Befruchtung und Eiablage stattfindet.

    Diese biologische Verwirrmethode benötigt laut Pressemitteilung ein großes, zusammenhängendes Gebiet, um zum Erfolg zu gelangen. Die Winzer vom Kiliansberg machen sich diesen biologischen Vorgang auf einer Fläche von 70 Hektar bereits seit zehn Jahren zu Nutzen. In zwei bis drei Stunden spazieren Winzer und Interessierte durch die Großlangheimer Weinberge, um am Ende gemeinsam eine deftige Brotzeit, Kaffee und Kuchen, und das eine und andere Glas Wein zu genießen. 

    Alle Interessierten sind eingeladen, am Samstag, 6. April ab 9 Uhr (Treffpunkt Kiliansdenkmal in den Weinbergen), mitzuhelfen und an der anschließenden Zusammenkunft teilzuhaben. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter ist der 13. April.

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