Es ist inzwischen fast die Regel: Wenn ein Fall von Kinder- oder Jugendpornografie am Amtsgericht in Kitzingen verhandelt wird, steckt ein Hinweis aus den USA dahinter. Im konkreten Fall wurde das Hochladen einer Datei mit den verbotenen Inhalten auf Facebook in Amerika festgestellt. Die Daten aus dem Jahr 2020 gingen an die deutschen Behörden. Die IP-Nummer und die E-Mail-Adresse reichten, um einem 35-Jährigen in Kitzingen auf die Spur zu kommen.
Die Ermittlungen liefen an und dauerten. Die Fahnder wurden auf dem Mobiltelefon des Handwerkers fündig. Sie fanden eine Datei, auf dem ein Drei- bis Fünfjähriger bei sexuellen Handlungen mit einer erwachsenen Frau zu sehen ist. Die Folge: Gut vier Jahre später saß der Mann auf der Anklagebank.
Auch in einschlägigen Facebook-Gruppen unterwegs?
Der Vorwurf: Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Eine weitere Anklage, in der es um das Verbreiten von entsprechenden Dateien in einschlägigen Facebook-Gruppen ging, wurde fallen gelassen. Die Beweislage war zu unsicher.
Bei dem Video auf dem Handy war das anders. Dass die Datei auf seinem nur ihm zugänglichen Telefon hatte, räumte er ein. "Eine schlimme Sache", die der Mann offenbar nicht so dramatisch einschätzte, wie Richterin Ilka Matthes feststellte. Für den Staatsanwalt war der Tatnachweis geführt: "Die Daten sind bewusst gespeichert worden."
Verfahren beeindruckte den "kooperativen und geständigen Mann"
Für den vorsätzlichen Besitz solcher Dateien sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Im konkreten Fall seien fünf Monate angemessen, so der Anklagevertreter. Diese kurze Freiheitsstrafe müsse bei dem bisher weitgehend unauffälligen jungen Mann aber nicht vollzogen werden. Das lange Verfahren habe den "kooperativen und geständigen Mann" sichtlich beeindruckt. Weitere Straftaten seien nicht zu erwarten.
Der Staatsanwalt schlug die Umwandlung in eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Euro (9000 Euro) vor. Für den Verteidiger hätten auch weniger gereicht. Seinem Mandanten sei nicht bewusst gewesen, dass solche Dateien verboten sind. Er habe die Dimension völlig falsch eingeschätzt.
Der Angeklagte nimmt das Urteil an
Am Ende blieb es bei den 150 Tagessätzen. Die Höhe passte das Gericht Einkommensverhältnissen auf 55 Euro an. Damit kostet eine illegale Datei den Mann 8250 Euro. Dazu kommen aber noch die "Nebenkosten", also die Kosten für die Verteidigung.

Das Handy bleibt als "Tatwaffe" eingezogen. Die Gerichtskosten kommen obendrauf. Und die können wegen der in solchen Fällen meist nicht ganz billigen Auswertung der Datenträger noch einmal richtig ins Geld gehen. Dennoch, der Angeklagte nahm das Urteil an.