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Kitzingen: Vor Gericht: Ein Mann sieht immer wieder rot und rastet ständig aus

Kitzingen

Vor Gericht: Ein Mann sieht immer wieder rot und rastet ständig aus

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    Blick auf das Amtsgericht in Kitzingen.
    Blick auf das Amtsgericht in Kitzingen. Foto: Frank Weichhan

    Der Mann hat nicht nur ein einziges Problem. Eines fällt aber besonders auf. Wenn etwas nicht nach ihm geht, wird er "stinksauer" und rastet regelmäßig aus. "Dann sehe ich feuerrot, dann gibt es keine Bremse, nur noch Gas", sagte er in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen. Dorthin hatten den gelernten Lageristen vor allem seine "mangelnde Impulskontrolle" gebracht. Nach fünf Vorstrafen waren es diesmal zwei Ausraster zu viel.

    Richterin Ilka Matthes schickte den derzeit arbeitslosen Mann für zehn Monate hinter Gitter. Sie hatte dabei bereits das Geständnis und eine gutachterlich attestierte verminderte Schuldfähigkeit eingepreist. Wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, hätte der Angeklagte sogar für 18 Monate einrücken müssen. Eine Chance auf Bewährung hatten weder Anklage noch Gericht mit Blick auf die fünf Vorstrafen gesehen. Der Verteidiger drang mit seinem Antrag auf eine – mit 250 Tagessätzen zu 25 Euro (6250 Euro) relativ hohe – Geldstrafe, nicht durch.

    Dafür waren die Auftritte des Angeklagten zu heftig gewesen, die Chancen auf Besserung und ein Ende der Straftaten zu gering. "Das wird so weitergehen", hatte auch die Gutachterin mit Blick auf eine "organische Persönlichkeitsstörung" des Mannes gesagt, vor allem, wenn auch noch Alkohol im Spiel ist.

    29-Jähriger hat sich nicht unter Kontrolle

    Davon hatte der polizeibekannte Mann mit rund 2,4 Promille genug im Blut, als er bei der Mainbernheimer Kirchweih seinen Auftritt hatte. Weil er kurz nach Mitternacht anfing zu pöbeln und einen Platzverweis des Veranstalters ignorierte, war eine Polizeistreife angerückt. Als er auch deren Aufforderung, das Festgelände zu verlassen, nicht nachkam, ging es los.

    Der Mann wehrte sich gegen seine Festnahme, beleidigte und bedrohte die Beamten. "Das ging immer weiter, hörte nicht auf", sagte einer der Polizisten als Zeuge – erst auf dem Festplatz, dann auf dem Weg in die Inspektion und schließlich noch in der Ausnüchterungszelle. Dort gab es auch noch einen Tritt gegen das Bein eines Beamten. Die Bilanz findet sich in der Anklage als Beleidigung und Bedrohung in mehreren Fällen und als vorsätzliche Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

    Schon vier Wochen vorher war es zu einem Vorfall gekommen, der sich als Sachbeschädigung in der Anklage wiederfand. Der bis vor kurzem unter Betreuung stehende Mann war bei seinen Eltern zu Besuch. Er war wegen einer nicht bezahlten Rechnung auf seinen Betreuer wütend, sagte er dem Gericht. "Ich war stinksauer und habe einen Besen gegen die Autoscheibe geschmissen." Das Auto gehörte allerdings seinem Vater, und es entstand ein Schaden von rund 3300 Euro.

    Beide Vorwürfe räumte der Mann ein. Beim Vorfall auf der Kirchweih gab er allerdings den Beamten eine erhebliche Mitschuld. Die hätten ihn gefesselt, obwohl er wegen einer Schulterverletzung starke Schmerzen gehabt und darauf hingewiesen habe. "Deshalb war ich stinksauer", erklärte er erneut seine Reaktionen.

    Dann gab es noch ein paar Einblicke in seine leicht verschobene Gedankenwelt. So kündigte er eine Schulung für die Kitzinger Polizei an, "damit die den Umgang mit Schmerzen lernen". Und wenn das nicht klappt: "Dann schließe ich die ganze Polizeistation". Weil: "Die Beamten sind nicht immer die braven Leute."

    Auch die Staatsanwaltschaft und die Gutachterin bekamen ihr Fett weg. "Die schreiben eh nur voneinander ab", sagte er zur Qualität der Gutachten. Der Ärztin drohte er per Brief an, die Praxis zu schließen, wenn sie ein Gutachten abgebe. Solche oder ähnliche Briefe scheint es mehrere zu geben.

    Wie es mit dem 29-Jährigen langfristig weitergeht, ist offen. Die Betreuung ist aufgehoben. "Ich kann alles selber machen", sagte er. Wenn es daran auch erhebliche Zweifel gab, klar ist derzeit nur: Der Mann geht erstmal in Haft, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

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