Am 30. Oktober 2020 hat die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in Kitzingen ein Handy sichergestellt. Darauf zu finden: 22 kinderpornografische Bilder, die nicht nur Nackfotos, sondern auch sexuelle Handlungen zeigten. Jetzt stand ein 42-Jähriger deshalb vor Gericht. Der Vorwurf: Verbreitung, Erwerb oder Besitz von kinderpornografischen Inhalten.
Der geständige Mann kam mit einer Geldstrafe von 1000 Euro davon (100 Tagesätze zu zehn Euro). Obwohl Richterin Ingrid Johann von "einem äußerst verwerflichen und abscheulichen Inhalt" sprach, hielt sie die "heftige Geldstrafe" im konkreten Fall noch für angemessen. Die Staatsanwältin hatte 130 Tagessätze gefordert, der Pflichtverteidiger hatte auf 60 plädiert.
Aber auch mit den 100 Tagesätzen kann der Angeklagte wohl leben. "Damit hat er noch Glück gehabt", sagte sein Pflichtverteidiger. Auf ihn wurde wegen des Tatzeitpunkts im Oktober 2020 die "alte Fassung" des Paragrafen 184 b im Strafgesetzbuch angewandt. Nach der war eine Geldstrafe möglich. Seit dem 1. Juli 2021 ist das anders: Seither gilt der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen mit einer Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Angeklagten aus der Haft vorgeführt
Unterm Strich macht das im Fall für den Angeklagten so gut wie keinen Unterschied. Für den lange unauffälligen Mann ist es in den letzten drei Jahren nicht besonders gut gelaufen. Zum Verfahren in Kitzingen wurde er aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt. Dort sitzt er bereits für ein Jahr wegen eines Drogendelikts. Bei ihm hatte die Polizei eine einzelne Canabispflanze "geerntet". Die hatte sich aber so gut entwickelt, dass das daraus gewonnene Wirkstoff des Rauschgifts die Grenze zur "nicht geringen Menge" überstiegen hatte.

Damit wird aus einem Vergehen ein Verbrechen und dafür hat ihn das Amtsgericht wegen des Besitzens von Betäubungsmitteln zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, mit der Auflage, regelmäßig Drogentests zu machen. Weil der Mann die nicht lieferte, wurde die Bewährung widerrufen. Der Mann wurde verhaftet und sitzt seither in Haft.
Dort wird er wohl nach der neuen Verurteilung die ganze Strafe auch absitzen müssen. Das war klar, nachdem er der 42-Jährige den Besitz der 22 Bilder eingeräumt hatte. Er stellte allerdings auch klar, mit Kinderpronografie nichts am Hut zu haben. Er habe auf einer Singlebörse gechattet, habe eine Frau gesucht und sei an einen Mann geraten, der ihm zunächst Bilder und dann einen Link geschickt hatte.
Straftäter will sein Leben ändern
"Ich bin über den Inhalt erschrocken", sagte er dem Gericht. Warum er die Bilder nicht gelöscht und/oder sie der Polizei gemeldet hatte, dafür hatte er keinen Erklärung. Er habe es einfach vergessen, sagte er, habe damals eine ganz schwierige Phase durchgemacht. Deshalb habe das auch mit den Drogenscreenings nicht geklappt.
Nach einigen Monaten im Gefängnis zeigte er sich vor Gericht sicher: "Die Haft hat mir gut getan." Endlich habe er jemanden zum Reden. Er habe gemerkt, welchen Blödsinn er in den letzten drei Jahren gemacht habe. "Mir langt das alles; ich will das ändern", sagte er dem Gericht. Dafür hat er jetzt Zeit, erst einmal bis Ende Juli im Gefängnis. Und dann will er sich einen Therapeuten suchen – um weiterhin jemanden zum Reden zu haben.