Was wahre Größe ist – wer wüsste es in Bayern besser als die CSU. Weshalb es nicht verwundert, dass man auch bei den Wahlplakaten etwas großzügiger agiert. Zumindest in Kitzingen. Erlaubt ist DIN A1. Das sind 60 mal 85 Zentimeter. Bei der CSU entschied man sich für DIN B1. Das sind 70 mal 100 Zentimeter. Entdeckt wurde die falsche Größe von den Kitzinger Grünen.
Noch etwas erspähten die Grünen: Zwei CSU-Plakate in Verbotszonen. Darunter versteht man beispielsweise Kreuzungen; in der Innenstadt gibt es zudem eine Art Bannmeile.

Bei derlei groben Verstößen könnte die anstehende Wahl auf den Kopf gestellt werden. Zumal sich Fragen stellen: Darf man der großen CSU so kleinlich begegnen? Steht der CSU vielleicht sogar eine eigene Größe zu, DIN A1B2 zum Beispiel? Und: Wie wurde der Skandal aufgedeckt? Sind die Grünen des Nachts mit dem Maßband umhergeschlichen? Und vor allem: Wäre es nicht schön, sich mit den Inhalten der Plakate zu beschäftigen, statt dreieinhalb Zentimeter als staatsgefährdend einzustufen?
Auch Loriot machte sich seinen Reim auf Politiker
Zum Glück können wir uns in solchen Fällen an Loriot festhalten. Der hat uns die Erkenntnis überlassen, dass der beste Platz für einen Politiker das Wahlplakat ist. Weil er dort tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen ist.
Kitzingen und Wahlplakate – da ging schon in der Vergangenheit einiges schief. Mal wurde ein paar Sekunden zu früh plakatiert, mal verbotenerweise auf der Konrad-Adenauer-Brücke. Auffallend oft war dabei die CSU im Spiel, was auf einen revoluzzerhaften Einschlag hindeutet. Diese Erkenntnis ist nicht leicht zu verkraften. Kein Wunder also, dass am Mittwoch ein Auto vor Schreck in den Main rutschte.

Es kommt eben gerade alles zusammen. Wenn Glatteis auf Dschungelcamp, erste Osterhasen in den Supermärkten und Wahl-Wahnsinn trifft, kann alles passieren.

Dann wird der Grüne Anton Hofreiter im Internet schon mal von einem Kitzinger als "bärtiges Mädchen" bezeichnet - und landet vor Gericht. Weil Anton nun mal ein männlicher Vorname ist. Andererseits: In diesen queeren Zeiten ist wirklich alles möglich. Manch einer geht als Anton ins Bett, um als Antonia aufzuwachen.
Muss die Justiz gegen "bärtiges Mädchen" einschreiten?
Die Frage muss deshalb erlaubt sein, ob ein "bärtiges Mädchen" wirklich ein Fall für den Staatsanwalt ist? In meinen Teen-Zeiten musste ich mir mindestens 397 Mal von mir nicht wohlgesonnenen Gleichaltrigen "Du Mädchen!" anhören. Leider ließ damals der Bart noch auf sich warten. Das war für mich der viel größere Skandal als das Mädchen. So nämlich, liebe Antonia, ähm, lieber Anton.