Den Aufwand während der Corona-Pandemie so klein wie möglich halten, wollte Strafrichter Volker Büchs in der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Auszubildenden aus dem Raum Marktheidenfeld. Aus diesem Grund hatte er auf die Ladung einer jetzt in Norddeutschland lebenden Zeugin verzichtet. Doch statt dem erwarteten Geständnis des jungen Mannes, stritt dieser alles ab. Nun muss in einer zweiten Verhandlung die Wahrheit gefunden werden.
Sein Leben und einen angemessenen Umgang mit Alkohol scheint der Auszubildende nicht auf die Reihe zu bekommen. Am 15. August 2019 soll der Angeklagte in Marktheidenfeld auf der Laurenzi-Messe, nach einigen Bieren, eine junge Frau mehrfach sexuell belästigt haben. "Ich habe das Mädchen nicht angefasst", erklärte er vor Gericht. Mit einer paar Arbeitskollegen will er gefeiert haben und sei dann später nach Hause gegangen. Dort habe er den Verlust seines Geldbeutels festgestellt und ist wieder auf die Messe zurückgekehrt.
Junge Frau erst angeflirtet und dann massiv betascht?
Am Biergarten des Festzeltes ist er auf die junge Frau gestoßen und hat sie angeflirtet, bis diese sich bereit erklärt habe, ihn bei der Suche des Geldbeutels zu unterstützen. Am Autoscooter soll er, nach der von der Polizei protokollierten Aussage des aus Lohr stammenden Mädchens, dieser zunächst an den Po gefasst, danach einen Klaps auf diesen gegeben und anschließend ihr zwischen die Beine gefasst haben.
Das wiederum bestreitet der jetzt 21-jährige Auszubildende. Damit wird jetzt die Zeugeneinvernahme der jungen Frau vor Gericht unerlässlich und sie muss für ihre Aussage die Reise von Norddeutschland, wo sie jetzt lebt, nach Gemünden antreten.
In einem verbundenen Verfahren wird dann über einen weiteren Fehltritt des jungen Mannes zu urteilen sein. Wiederum unter Alkoholeinfluss war er am 31. Oktober 2019 in Lohr in eine Polizeikontrolle geraten. Hier weigerte er sich, seine Personaldokumente zu zeigen. Da die Beamten in einer von dem Angeklagten mitgeführten Plastikflasche Alkohol vermuteten, forderten sie ihn auf, den Inhalt auszuleeren. Zunächst weigerte sich der Auszubildende der Aufforderung nachzukommen, gab dann aber nach. Die leere Plastikflasche schleuderte er anschließend unter Wut gegen das Heck des Streifenwagens. Ein Sachschaden entstand dabei aber nicht.
Angeklagter äußert Zweifel an der richterlichen Kompetenz
"Ich habe manchmal Probleme mit den deutschen Gepflogenheiten", brachte der junge Mann als Entschuldigung dafür vor, dass ihm offenbar schwer fällt zu akzeptieren, dass Polizeibeamte die Personalien von Bürgern überprüfen dürfen. Seine Zweifel an der Kompetenz von Richtern äußerte er ebenfalls.
So war es ihm unbegreiflich, wie Richter Volker Büchs beim Vorwurf der sexuellen Belästigung überhaupt ein Urteil fällen könne, wenn er beim Vorgang nicht dabei gewesen ist? "Die Wahrheit herauszufinden ist die Aufgabe der Richter", betonte Richter Büchs. Dafür werden Richter ausgebildet. In ihrem Urteil beziehen sie sich auch auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen, so der Nachhilfeunterricht des erfahrenen Richters.