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Gemünden/Marktheidenfeld: Ärger über Corona-Maßnahmen: Mann legt Schweinekopf mit Teststäbchen vor Haustür der Schulleiterin

Gemünden/Marktheidenfeld

Ärger über Corona-Maßnahmen: Mann legt Schweinekopf mit Teststäbchen vor Haustür der Schulleiterin

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    Im Vorjahr lag dieser Schweinekopf vor dem Haus des Bürgermeisters von Hendungen (Landkreis Rhön-Grabfeld). Ein Angeklagter hatte nun vor dem Amtsgericht in Gemünden gestanden, einen ähnlichen Kopf im Dezember 2021 vor der Haustür der Geschädigten platziert zu haben. (Archivfoto)
    Im Vorjahr lag dieser Schweinekopf vor dem Haus des Bürgermeisters von Hendungen (Landkreis Rhön-Grabfeld). Ein Angeklagter hatte nun vor dem Amtsgericht in Gemünden gestanden, einen ähnlichen Kopf im Dezember 2021 vor der Haustür der Geschädigten platziert zu haben. (Archivfoto) Foto: Florian Liening-Ewert

    Gleich wegen drei Vergehen musste sich ein Mann aus dem Raum Marktheidenfeld am Montag vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten. Ein Schweinekopf vor der Haustür einer Geschädigten, die Verbreitung verfassungswidriger Inhalte sowie die tätliche Auseinandersetzung mit einem Minderjährigen standen auf der Agenda von Richterin Kristina Heiduck. Der Angeklagte zeigte sich in allen drei Fällen geständig. 

    Somit gab der 37-Jährige auch zu, im Dezember 2021 einen abgetrennten Schweinekopf gezielt vor der Haustür einer Frau platziert zu haben, die ebenfalls im Raum Marktheidenfeld wohnt. Als damalige Schulleiterin verantwortete die Geschädigte, trotz des Widerstands einiger Eltern, die Umsetzung von Corona-Maßnahmen im Schulhaus – auch für die Kinder des Angeklagten. Der "mindestens corona-kritisch eingestellte" Mann, so die Beschreibung des Staatsanwalts, gab zu, den Schweinekopf mit Teststäbchen im Rüssel präpariert und vor der Haustür der Geschädigten abgelegt zu haben.

    Angeklagter wusste von psychischer Vorbelastung

    "Ich bin auch Landwirt und habe einen Hund, der ab und zu einen gekochten Schweinekopf als Futter bekommt", erzählte der 37-Jährige. "Irgendwann kam die Idee, die Frau zu ärgern und ihr den Kopf vor die Tür zu legen." Die Adresse habe er sich von Bekannten besorgt. Dass die Frau schon länger psychisch vorbelastet und in Behandlung war, wusste er, wie Aussagen in Chats belegen. Er habe ihr aber nur einen "Denkzettel" verpassen sollen, sodass sie vielleicht mal ein, zwei Wochen "was zum Grübeln" habe, so der Mann.

    Tatsächlich aber erlebte die Geschädigte den Vorfall vor drei Jahren als höchst traumatische Situation. Wie die Richterin verlas, entwickelte die Geschädigte in der Folge starke Ängste, bewältigt den heutigen Alltag nur mit größter Anstrengung und fühlt sich oft in ihrem eigenen Haus nicht mehr sicher.

    Bilddatei zeigt Lauterbach in SS-Uniform

    Seine Unzufriedenheit mit den Corona-Schutzmaßnahmen brachte der Angeklagte im Dezember 2021 auch über WhatsApp zum Ausdruck. Er gestand, dass er damals ein Fake-Bild von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an vier Personen schickte. Es zeigt ihn unter anderem in SS-Uniform mit roter Armbinde samt Hakenkreuz, SS-Totenkopf und einem Reichsadler auf der Mütze. 

    "Es gab damals jede Menge solcher Bilder. Mir war nicht bewusst, was es bedeutet, wenn ich es weiterschicke", versuchte sich der Angeklagte an einer Rechtfertigung. Dass es strafbar ist, habe er nicht gewusst.

    Selbstjustiz trotz verständigter Polizei

    Zu guter Letzt äußerte sich der Mann zum dritten Anklagepunkt – diesmal ohne Corona-Bezug. Im Mai 2023 kam es zu einem verbalen Streit zwischen seinen Kindern und einem Jungen aus dem Dorf, der dabei auch von einem Messer gesprochen haben soll. Daraufhin suchte der Angeklagte den 14-Jährigen bei seiner Oma zuhause auf und fragte nach besagtem Messer. Er habe ihn "am Kragen gepackt, an die Wand gedrückt und hochgehoben", so der Angeklagte. Dass er ihn bis zur Atemnot gewürgt haben soll, stritt der Mann ab. "Da es um meine Kinder ging, habe ich echt rotgesehen." Dabei war die Polizei schon auf dem Weg, nachdem die Frau des Angeklagten sie verständigt hatte.

    Letzte von 14 Vorstrafen ist zehn Jahre her

    Der Angeklagte entriss dem Jugendlichen dessen Bauchtasche und entleerte deren Inhalt auf dem Hof. "Da war was dabei, das aussah wie ein Messer. Kann aber auch sein, dass es nur so ein E-Vape war", so der Angeklagte, der sich kurz nach dem Vorfall 2023 telefonisch bei der Oma des Jungen für sein Verhalten entschuldigte. Der genaue Wortwechsel zwischen den Kindern und ob der Junge dabei ein Messer bei sich trug, konnte laut einem Polizisten nicht geklärt werden.

    Der Angeklagte, dessen Vorstrafenregister satte 14 Vorstrafen bis 2014 enthält, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Hinzu kommt eine Geldauflage von 1500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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