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Gemünden: Am Gemündener Marktplatz bedeckt die Umrandung einer Außengastronomie ein städtisches Denkmal – ist das legitim?

Gemünden

Am Gemündener Marktplatz bedeckt die Umrandung einer Außengastronomie ein städtisches Denkmal – ist das legitim?

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    Die Umrisse des im Krieg zerstörten Alten Rathauses sind auf dem Gemündener Marktplatz mit Buntsandsteinen markiert – und zum Teil von der Außengastronomie eines Wirtsbetriebs überdeckt.
    Die Umrisse des im Krieg zerstörten Alten Rathauses sind auf dem Gemündener Marktplatz mit Buntsandsteinen markiert – und zum Teil von der Außengastronomie eines Wirtsbetriebs überdeckt. Foto: Simon Hörnig

    Das graue Kopfsteinpflaster durchbrechen am Gemündener Marktplatz einige langgezogene Linien aus breiten, in den Boden eingelassenen Sandsteinblöcken. Linien, die die Umrisse des im April 1945 bei Kämpfen zerstörten historischen Renaissance-Rathauses nachzeichnen. An dessen ehemaliger Front findet sich zudem ein Modell des einstigen Gebäudes aus rotem Buntsandstein.

    Ein Denkmal, an dem erst am Wochenende in einer feierlichen Zeremonie dem 80. Jahrestag der Zerstörung Gemündens im Zweiten Weltkrieg gedacht worden war. Für Stadtrat und Kunsthistoriker Matthias Risser (CSU), jedoch mehr als das. Von einem "Mahnmal" sprach er im Rahmen der jüngsten Stadtratssitzung und kritisierte, dass dieses an seiner Südostseite ein Stück weit durch die Außengastronomie eines anliegenden Gastronomiebetriebs überbaut sei.

    Bürgermeister sieht keinen Handlungsbedarf

    Ein Modell am nördlichen Ende der Umrisse des ehemaligen Gemündener Rathauses zeigt, wie es vor seiner Zerstörung im April 1945 ausgesehen hat.
    Ein Modell am nördlichen Ende der Umrisse des ehemaligen Gemündener Rathauses zeigt, wie es vor seiner Zerstörung im April 1945 ausgesehen hat. Foto: Simon Hörnig

    Einen guten Meter rage die Umzäunung in den Umriss des Alten Rathauses hinein. Das "Mahnmal" sei dadurch für Besucherinnen und Besucher nicht mehr in seiner Gänze erfahrbar. Er wünschte sich, dass die Stadt veranlasst, dass das Gasthaus seine Biergartenumrandung um das entsprechende Stück reduziert. Aus seiner Sicht müssten dadurch lediglich zwei kleine Zweiertische in der Außengastronomie wegfallen.

    Bürgermeister Jürgen Lippert (BfB) zeigte für diese Anfrage kein Verständnis. Er wies darauf hin, dass der Gastronomiebetrieb für seine Außengastronomie eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegen habe und man diese für Rissers Forderung ändern müsste. Dafür sehe er jedoch keine Notwendigkeit.

    Das historische Gemündener Rathaus mit seinem charakteristischen Renaissance-Giebel.
    Das historische Gemündener Rathaus mit seinem charakteristischen Renaissance-Giebel. Foto: Stadtarchiv Gemünden
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