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Eußenheim: Anschlag auf ICE-Strecke: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Fall Werntalbahn

Eußenheim

Anschlag auf ICE-Strecke: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Fall Werntalbahn

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    Über Gleise zwischen Gemünden und Waigolshausen hatten mutmaßliche Anhänger der "Querdenker"-Szene Anfang Januar Plakate gespannt.
    Über Gleise zwischen Gemünden und Waigolshausen hatten mutmaßliche Anhänger der "Querdenker"-Szene Anfang Januar Plakate gespannt. Foto: Ronny Sauer

    Im Fall des Anschlags auf die Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart hat die Staatsanwaltschaft Würzburg nun Anklage gegen zwei Männer erhoben. Ihnen wird ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen, wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Dienstag auf Nachfrage der Redaktion erklärte.

    Schnellbremsung: Zugführer ging in Deckung

    Laut den Ermittlungen haben die beiden Männer am 6. Januar 2021 auf der Bahnstrecke zwischen Gemünden (Lkr. Main-Spessart) und Waigolshausen (Lkr. Schweinfurt) im Abstand von je rund zwei Kilometern fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise gespannt. Die Plakate waren laut Staatsanwaltschaft mit "Achtung Gleisbruch 2 km", "letzte Warnung Gleisbruch", "Diesmal FAKE", "Letzte Warnung Gleisbruch" und "Achtung Gleisbruch" beschriftet.

    Kurz nachdem die Plakate angebracht worden waren, befuhr laut Staatsanwaltschaft ein ICE aus Richtung Schweinfurt kommend mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern die Strecke. Als der Zugführer das erste Plakat erkannte, leitete er laut Seebach "sofort eine Schnellbremsung ein und ging in seinem Führerhaus in Deckung". Allerdings konnte er einen Aufprall nicht verhindern, der Zug kam erst etwa 200 Meter weiter zum Stehen.

    In Anlehnung an Zweiten Weltkrieg: "Querdenker" riefen "D-Day" aus

    Wie Seebach erklärt, gehen die Ermittler davon aus, dass die Tat im Rahmen des aus der sogenannten Querdenker-Szene heraus ausgerufenen "D-Day 2.0" verübt wurde. "Querdenker" hatten für den Dreikönigstag 2021 in Anlehnung an die Landung der Alliierten in der Normandie im Zweiten Weltkrieg einen "D-Day" ausgerufen und zu Blockadeaktionen an zentralen Infrastruktur- und Verkehrsknotenpunkten aufgerufen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.

    Im Fall des Werntalanschlags wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, "mit einer Beschädigung des Triebfahrzeugs und Verletzungen von Fahrgästen jedenfalls gerechnet zu haben". Letztlich sei es aber "zu keiner nennenswerten Beschädigung des Zuges" gekommen. Fahrgäste wurden glücklicherweise nicht verletzt.

    Verfahren gegen dritte Verdächtige eingestellt

    Ursprünglich hatten sich die Ermittlungen gegen drei Personen gerichtet. Gegen eine Frau wurde das Verfahren laut Seebach jedoch eingestellt, "da eine Beteilung an der Straftat nicht nachgewiesen werden konnte".

    Wann es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ist noch offen.

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