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KARLSTADT: Anträge stellen für den Heizkostenzuschuss

KARLSTADT

Anträge stellen für den Heizkostenzuschuss

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    Die Frist zur Beantragung des einmaligen Heizkostenzuschusses für den vergangenen Winter 2000/2001 endet am 30. April. Nach diesem Termin werden keine Anträge mehr berücksichtigt werden. Dies teilt das Landratsamt mit. Den Zuschuss ohne einen Antrag zu stellen, erhalten lediglich Bezieher von Wohngeld, die diese Leistungen vom Oktober 2000 bis März 2001 mindestens drei Monate erhalten haben. Allein stehende Bezieher von BaföG, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, erhalten die Zahlung nach Antragstellung. Diesen Antrag gibt es bei der BaföG-Stelle im Landratsamt, oder als Download im Internet unter

    www.mainspessart.de

    (Behördenwegweiser/BaföG-Heizkostenzuschuss). Haushaltsgemeinschaften und Personen, die nicht in diese Gruppen fallen, können den Antrag bei ihrer Gemeinde stellen. Sie sind zuschussfähig, wenn bestimmte Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese betragen für den Ein-Personenhaushalt 1650 Mark, im Zwei-Personenhaushalt 2300 Mark, und im Drei-Personenhaushalt 2850 Mark. Für jede weitere Person können 550 Mark aufaddiert werden.

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