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Burgsinn: Auch auf der Sinn in Main-Spessart ist das Bootfahren im Moment verboten

Burgsinn

Auch auf der Sinn in Main-Spessart ist das Bootfahren im Moment verboten

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    Kajakfahren auf der Sinn ist seit 1999 im Frühling verboten.
    Kajakfahren auf der Sinn ist seit 1999 im Frühling verboten. Foto: Karlheinz Haase (Archivbild)

    Dass auf der Saale im Landkreis Bad Kissingen das Bootfahren wegen gefährlicher Bäume untersagt ist, hat für viel Aufregung gesorgt. Doch auch auf der Sinn gibt es derzeit ein Fahrverbot für Boote. Von Anfang März bis Ende Juni darf im Naturschutzgebiet Sinngrund nicht gepaddelt werden. In der restlichen Zeit ist es nur bei einem Mindestwasserstand und nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt. Ein Verstoß wird auch an der Sinn mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet, teilt die Regierung von Unterfranken mit.

    1999 hat die Regierung von Unterfranken das Befahren der Sinn mit Booten grundsätzlich verboten. Nur zwischen Anfang Juli und Ende Februar darf mit Kanu, Kanadier oder Schlauchboot mit maximal zwei Personen gefahren werden. Dann allerdings nur im Landkreis Main-Spessart, nur zwischen 9 und 19 Uhr und bei mindestens 2,10 Meter Wasserstand in Mittelsinn. Und es darf ausschließlich in Fließrichtung gefahren werden, eine Ausnahme ist der Bereich 30 Meter rund um das Winkelwehr nördlich von Rieneck.

    Bootfahren auf der Sinn verboten, um Fische und Vögel zu schützen

    "Das Verbot für Bootsfahrten im Zeitraum von Anfang März bis Ende Juni dient dem Schutz der Fischbrut sowie dem Schutz der Vogelbrut", teilt das Landratsamt Main-Spessart mit. Auch die Regelung mit dem Mindestwasserstand am Pegel "Mittelsinn" diene dem Schutz der Fischbrut auf den Kiesbänken und in den Flachwasserbereichen der Sinn. Die Regierung schreibt, dass es bei der Verordnung für das Naturschutzgebiet um eine Vielzahl seltener und gefährdeter Tierarten, insbesondere Fisch-, Vogel-, Amphibien- und Insektenarten, gehe.

    Der Pegelstand lässt sich online beim Hochwassernachrichtendienst Bayern (www.hnd.bayern.de) ablesen. Das auf Schildern genannte "Pegeltelefon" war diese Woche nicht erreichbar. Derzeit liegt der Pegel bei rund 2,50 Metern. Vergangenen Sommer lag der Pegel ab Ende Juli über den nötigen 2,10 Metern. Im Oktober lag er wieder teilweise darunter, zeigen Daten auf der Webseite.

    Das Bootfahren auf der Sinn ist in bestimmten Monaten verboten, besagt dieses Schild in Obersinn.
    Das Bootfahren auf der Sinn ist in bestimmten Monaten verboten, besagt dieses Schild in Obersinn. Foto: Björn Kohlhepp

    Die Sinn ist, wie die Fränkische Saale oder auch der Main, ein Gewässer erster Ordnung. Aber nur im 28,5 Kilometer langen Main-Spessarter Abschnitt. Im Landkreis Bad Kissingen hingegen gilt die Sinn noch als Wildbach und Gewässer dritter Ordnung. Im kurzen Stück, auf dem die Sinn durch Hessen fließt, mündet die Jossa in die Sinn und vergrößert die Wassermenge beträchtlich. Größter Nebenfluss der Sinn ist die Aura, die bei Burgsinn in die Sinn fließt.

    Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg: Mit "naturtypischen Gefahren" ist zu rechnen

    Für den Unterhalt der Sinn ist laut Landratsamt im Landkreis Main-Spessart das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zuständig. Zum Zustand des Baumbestandes müsste deshalb die Behörde in Aschaffenburg etwas sagen können. Dessen Leiterin Jane Korck teilt mit, dass entlang der Sinn regelmäßig Unterhaltungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt würden. Die Nutzung der Sinn geschehe "grundsätzlich auf eigenes Risiko", mit "naturtypischen Gefahren" sei zu rechnen. Die Gefahreneinschätzung, ob Maßnahmen bezüglich des Gemeingebrauchs angezeigt sind, obliege dem Landratsamt als Sicherheitsbehörde, so das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg.

    Konkreteres zum Baumbestand an der Sinn gibt es nur aus dem Nachbarlandkreis. Die Uferbäume seien durch Trockenheit, mehr Biber und  vermehrte Pilzerkrankungen geschädigt, schreibt das dortige Wasserwirtschaftsamt. Die Regierung merkt an, dass nach ihrer Einschätzung ein Bootsbetrieb auf der Sinn – im Vergleich zur Saale – "nur in relativ überschaubarem Maße" stattfinde.

    Die Situation auf Wern und SchondraAuch die Wern gilt ab der Einmündung des Krebsbachs bei Heugrumbach auf 30,5 Kilometern als Gewässer erster Ordnung. Der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart sind rechtliche Vorgaben, die Kanufahren auf der Wern im Landkreis untersagen, nicht bekannt. Allerdings befänden sich an der Wern – im Gegensatz zur weitgehend naturbelassenen Fränkischen Saale – relativ viele Wehre, Wasserkraftanlagen, Querbauwerke und andere Hindernisse, die die Befahrbarkeit einschränken.Auf der Schondra, die bei Gräfendorf in die Saale mündet, ist ein Befahren mit Booten laut Verordnung des Landratsamts Bad Kissingen nicht zulässig.bjk

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