Aufgrund der Corona-Pandemie ersetzt der Freistaat Bayern Kindergartenträgern die Elternbeiträge von April bis Juni 2020, wenn der Träger seinerseits die Erstattung direkt weitergibt. Ausgenommen sind die Kinder, die die Notbetreuung besuchten, hier müssen die Gebühren gezahlt werden. In der jüngten Sitzung beschloss der Rodener Gemeinderat, für den gemeindlichen Kindergarten Kindernest in Ansbach, auf die Elternbeiträge in diesem Zeitraum zu verzichten. Im April werden somit nur die tatsächlich genutzten Stunden in der Notbetreuung verrechnet, im Mai und Juni hingegen müssen Eltern, deren Kinder die Notbetreuung besucht haben, den normalen Beitrag zahlen.
Bereits im Februar hatte sich das Ratsgremium mit den Kindergartengebühren befasst, die zum letzten Mal 2013 angehoben worden waren. Der Rodener Kindergarten hatte zum 1. Januar 2020 seine Gebühren um 20 für Regelkinder beziehungsweise um 40 Euro für Krippenkinder erhöht.
Räte überlegen, ob Gebühren angehoben werden
Bürgermeister Johannes Albert erklärte, dass Krippenkind-Eltern monatlich maximal 100 Euro vom Freistaat Bayern erstattet bekommen. Ist hingegen die Gebühr für das Krippenkind im Kindergarten niedriger, so wie es in Ansbach der Fall ist, wo ein Krippenkind genauso viel wie ein Regelkind, nämlich 85 Euro koste, gebe es für die Eltern nur den tatsächlich gezahlten Beitrag zurück. Es entstünde den Eltern also kein Nachteil, sollte die Gebühr erhöht werden.
Vor diesem Hintergrund schlug er vor, dass sich die Ratsmitglieder bis zur Juli-Sitzung überlegen, ob in Ansbach die Gebühren angehoben werden sollen und wenn ja in welcher Höhe. Er wird im Gegenzug eine Übersicht erstellen lassen, wie viele Kinder in Ansbach welche Zeiten gebucht haben. Dritter Bürgermeister Stefan Weyer hält eine Erhöhung der Gebühren für kein "gutes Signal", sprach sich aber dafür aus, etwaige Zuschüsse auch für die Gemeinde auszuschöpfen.