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Aschaffenburg: Ausgangsbeschränkung: Unterfranke nach sechs Verstößen in Gewahrsam

Aschaffenburg

Ausgangsbeschränkung: Unterfranke nach sechs Verstößen in Gewahrsam

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    Wie hier in Würzburg kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern. (Symbolbild)
    Wie hier in Würzburg kontrolliert die Polizei mit zahlreichen Streifen die Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern. (Symbolbild) Foto: Patty Varasano

    Wer die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus nicht ernst nimmt, muss mit ernsthaften Folgen rechnen. Das zeigt ein Fall vom Untermain. Ein 35-Jähriger aus Aschaffenburg befindet sich nun im Gefängnis, weil er wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hat. Das teilt die Polizei Unterfranken mit.

    Wie ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage erklärt, war der Mann für die Beamten kein Unbekannter. Im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen sei er bereits Ende März mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Fälle seien immer einem ähnlichen Muster gefolgt: Laut Polizei hat sich der 35-Jährige jeweils mit mehreren Personen an einer Bank in einem Park getroffen und hat dort Alkohol getrunken.

    Als ihn die Polizei antraf, habe er sich stets uneinsichtig gezeigt und behauptete, dass das Coronavirus nur eine "Verschwörung" sei. Den Platzverweisen der Polizei sei er nur sehr widerwillig nachgekommen. Wohnungslos ist der 35-Jährige laut Polizei aber nicht.

    Richter entschied, dass Gewahrsam notwendig ist

    Zuletzt kontrollierten ihn die Beamten am Dienstag im Bereich einer Parkanlage an der Schillerstraße in Aschaffenburg. Er hatte offenbar wieder keinen triftigen Grund, um sich dort aufzuhalten. Bereits zum sechsten Mal habe er damit gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen, heißt es von Seiten der Polizei. 

    Er wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht und in Gewahrsam genommen. "Wenn man merkt, das man, eine Person immer wieder antrifft, stellt sich die Frage, wie man durchsetzen kann, dass sie sich wirklich an die Regelungen hält", erklärt ein Sprecher der Polizei. "Wir stellen in solchen Fällen nur fest, dass wir mit Anzeigen und Platzverweisen nicht weiterkommen, und informieren den Richter."

    Auf Anordnung des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Aschaffenburg muss der Mann bis zum Ende der Ausgangssperre am Sonntag, 19. April, in Gewahrsam bleiben. Mittlerweile befindet sich der 35-Jährige in einer Justizvollzugsanstalt. Allerdings müsse so eine Maßnahme in jedem Fall "der letzte Schritt" sein, betont der Polizeisprecher.

    Es drohen mindestens 900 Euro Bußgeld

    Hätte sich der Mann nicht mit anderen Personen getroffen, sondern alleine im Park aufgehalten, wäre die Situation eine andere gewesen. Dann hätte er auch niemanden gefährdet, erklärt die Polizei. Wann ein Gewahrsam möglich ist, regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern."

    Es handelt sich bisher um den einzigen Fall in Unterfranken, bei dem eine Person ins Gefängnis musste, weil sie sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen gehalten hat, betätigt die Polizei. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Da gegen den 35-Jährigen sechs Anzeigen vorliegen, könnte eine Geldstrafe von mindestens 900 Euro auf ihn zukommen. Bei wiederholten Verstößen können sich die Regelsätze aber auch verdoppeln.

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