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Marktheidenfeld: Auto und Motorrad: Wird der abgelaufene TÜV auch ohne Fahrt zum Problem?

Marktheidenfeld

Auto und Motorrad: Wird der abgelaufene TÜV auch ohne Fahrt zum Problem?

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    Egal ob Motorrad, Auto oder Anhänger: Ein zugelassenes Fahrzeug muss immer über eine gültige TÜV-Plakette und Versicherungsschutz verfügen. 
    Egal ob Motorrad, Auto oder Anhänger: Ein zugelassenes Fahrzeug muss immer über eine gültige TÜV-Plakette und Versicherungsschutz verfügen.  Foto: Fabian Gebert

    Der Fall sorgte für Aufsehen in den sozialen Medien. Der Kunde einer Motorradwerkstatt in Triefenstein (Lkr. Main-Spessart) hatte Corona-bedingt sein Motorrad ein Jahr lang nicht bewegt. Weil der TÜV abgelaufen war und für die Frühjahrsinspektion brachte er es auf einem Anhänger zu seiner Motorradwerkstatt. Dort stand es auf dem Kundenparkplatz, als eine Polizeistreife zufällig die abgelaufene TÜV-Plakette entdeckte und Anzeige erstatte. Ein Facebook-Beitrag, in dem das Werkstatt-Team über den Fall berichtet, hat inzwischen fast 1500 Kommentare, fast eben so oft wurde er geteilt und damit weiter verbreitet:

    Neben großem Unverständnis an dieser Polizeiaktion, fragten sich viele Kommentatoren, ob das Vorgehen der Polizei überhaupt rechtens gewesen sei, weil doch das Motorrad mit dem abgelaufenen TÜV auf einem Privatgrundstück stand und gar nicht damit gefahren wurde.

    Ungenutzte Fahrzeuge müssen vom TÜV abgemeldet werden

    "Rechtlich gesehen, haben die Polizisten alles richtig gemacht", sagt der Würzburger Verkehrsanwalt Karl Schwägerl von der Kanzlei "Herzog und Kollegen". Ein zugelassenes Fahrzeug müsse immer über Versicherungsschutz und gültige TÜV-Plakette verfügen.

    Auch wenn es gar nicht genutzt und auf einem Privatgrundstück abgestellt sei. Wenn die Polizei den abgelaufenen TÜV einsehen könne, müsse man mit einem Strafzettel rechnen. Wer sein Fahrzeug länger nicht bewege, solle es abmelden. Dann dürfe es auf Privatgrund auch ohne TÜV und Versicherungsschutz stehen. Ist es aber zugelassen, gehe der Gesetzgeber davon aus, dass es jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen könne.

    Das gelte übrigens auch für Anhänger, berichtet Schwägerl. Hier gebe es oft unliebsame Überraschungen, wenn auf einem Privatgrund abgestellte und lange Zeit gar nicht benutzte Anhänger plötzlich wegen abgelaufener TÜV-Plakette angezeigt würden.

    TÜV-Kontrolle auf Privatgelände ist rechtens

    Grundsätzlich weist Schwägerl darauf hin, dass Polizisten auch auf einem Privatgelände kontrollieren dürfen, wenn dieses nicht abgesperrt sei. Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders Polizeibeamten.

    Selbst wenn das Auto in der eigenen Garage stehe, gebe schon das geöffnete Garagentor einem vorbeikommenden Polizisten die Möglichkeit, die abgelaufene TÜV-Plakette zur Anzeige zu bringen. Und letztlich sei diese Kontrollfunktion auch seine Aufgabe.

    Gerade TÜV-Plaketten würden oft auf privaten Parkplätzen etwa von Supermärkten kontrolliert, warnt der Automobil Club Europa (ACE). Im konkreten Fall hätte der Händler das Motorrad besser gleich in die Werkstatträume gebracht, so Schwägerl.

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