Die letzten beiden Windräder, die im Landkreis Main-Spessart gebaut worden sind, stehen auf der Binsfelder Höhe. 2017 wurden diese von der Arnsteiner Bürgerenergie-Genossenschaft errichtet. Seitdem herrscht Stillstand beim Ausbau. Doch das wird sich ändern. Bis zu 40 Windräder sind im Landkreis Main-Spessart in Planung und einige alte Anlagen werden durch leistungsstärkere ersetzt. Das entspräche bei derzeit 43 Windrädern fast einer Verdoppelung der Zahl der Windräder in den nächsten Jahren.
1. Sieben Windräder auf dem "Weichsel- und Mausberg" bei Roden
Geht es nach dem Wunsch der Gemeinde, stehen zukünftig auf Rodener Gemarkung im Bereich Weichsel- und Mausberg im Vorbehalts- und Vorranggebiet "Nordöstlich Roden" sieben neue Windkraftanlagen. Das Gebiet erstreckt sich teils über privaten, teils über gemeindeeigenen Grund. Verpachtet werden sollen die Flächen an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt, die wiederum die Anlagen mit ihrem Partner, der Thüga Erneuerbare Energien (THEE) GmbH & Co.KG, plant. Realisierbar wären vier Windanlagen auf gemeindlichem sowie drei auf privatem Grund. Dafür ist man mit den Grundstückseigentümern in Verhandlungen.
2023 hatte die Gemeinde Roden den Genehmigungsantrag beim Landratsamt Main-Spessart (LRA) eingereicht. Bisher allerdings ist das Verfahren noch offen. Hintergrund: Ein privater Investor möchte ebenfalls drei Windräder im Dreieck zwischen Roden, Ansbach und Urspringen bauen. Eine bereits bestehende Anlage soll repowert, also durch eine leistungsstärkere und höhere Anlage ersetzt werden, zwei weitere neu gebaut. Beide Projekte lassen sich aber nicht realisieren, da die Planungen sehr nah beieinander liegen und so nicht alle Windräder wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Im August 2023 dann lehnte der Gemeinderat den Vorbescheid-Antrag des privaten Investors zur Errichtung der drei Windrädern ab, insbesondere weil aus Sicht der Gemeinde die Erschließung nicht gesichert sei. Zudem befinde sich eines der drei Windräder außerhalb eines im Regionalplan festgelegten Windenergiegebietes und sei somit kein privilegiertes Bauvorhaben, hieß es.
Die gemeindliche Entscheidung wurde vom Landratsamt als rechtswidrig eingestuft. Nun könnte es sein, dass das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde das verweigerte Einvernehmen ersetzt. Auf Nachfrage bei der Behörde heißt es, für eine Entscheidung würden noch Unterlagen fehlen.
2. Zwei Windräder auf dem "Strickberg" bei Erlenbach und Tiefenthal
Die Firma ABO Wind aus Wiesbaden will zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von circa 245 Metern im Vorranggebiet Strickberg "Nordwestlich Remlingen" auf der Gemarkung Tiefenthal errichten. In diesem Juni wurde der Bauantrag gestellt. Auf Nachfrage antwortet das Unternehmen, dass es Ende dieses Jahres eine Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu den Planungen anbieten will. Der voraussichtliche Baubeginn ist laut Unternehmen 2026, die Inbetriebnahme könnte dann 2026 oder 2027 sein.

Auch eine Bürgerbeteiligung ist möglich, erklärt das Unternehmen auf Anfrage. Sobald die Genehmigung vorliegt, werde diese ausgearbeitet. Es gebe verschiedene Modelle. Mit der Gemeinde soll abgesprochen werden, welches vor Ort am besten passt. Mit Problemen rechnet das Unternehmen nicht. "Uns sind aktuell keine Widerstände in der Bevölkerung bekannt", so die Presseabteilung des Unternehmens.
3. Bis zu sieben Windräder "Südlich Obersfeld" bei Eußenheim
Sieben neue Windkraftanlagen sind im Vorrang- und Vorbehaltsgebiet "Südlich Obersfeld" geplant, drei davon sollen auf privaten Grundstücken errichtet werden, vier davon im und am Gemeindewald. Laut Eußenheims Bürgermeister Achim Höfling besteht für die Windräder auf privatem Grund bereits Baurecht, für die Windräder auf Gemeindegebiet hat die Kommune einen Pachtvertrag mit der Firma GP Joule abgeschlossen. An den vier Windrädern auf Gemeindeflächen können sich Bürger der Gemeinde Eußenheim finanziell beteiligen. Höfling rechnet mit einem Baubeginn in den Jahren 2026/27.

Widerstand gegen die geplanten Windräder hat es gegeben: Die Hauptkritik entzündete sich laut Höfling daran, dass für die Windräder Bäume gefällt werden müssen. Der Gemeinderat hat dies berücksichtigt und dem Bau nur unter der Bedingung zugestimmt, dass drei der vier Windräder am Waldrand gebaut werden und eines am Waldweg im Wald, sodass zumindest für den Weg dorthin keine Bäume gefällt werden müssen.
Die neuen Windräder bilden einen eigenen Windpark und sind in Sichtweite des bestehenden Windparks zwischen Eußenheim, Heßlar und Aschfeld im Vorranggebiet "Nördlich Heßlar". Dort gibt es schon seit zirka zehn Jahren elf Anlagen. Acht dieser Windräder wurden laut Höfling 2023 vom norwegischen Staatskonzern Statkraft gekauft und das Unternehmen plane ein Repowering.
Da dadurch andere Abstände zwischen den Anlagen nötig sind, können die neuen Windräder nicht an den exakt gleichen Standorten errichtet werden. Höfling geht davon aus, dass es dann weniger als acht Windräder sind. Die Windräder stehen auf privatem Grund. Laut Höfling seien die Grundbesitzer schon über die Pläne unterrichtet worden.
4. Bis zu zwölf neue Windräder "Südöstlich Schwebenried" und "Östlich Gänheim" bei Arnstein
Die Kommunen Arnstein und Werneck wollen in den Vorrang- beziehungsweise Vorbehaltsgebieten "Südöstlich Schwebenried" und "Östlich Gänheim" im Grenzbereich der Landkreise Schweinfurt und Main-Spessart bis zu zwölf weitere Windräder bauen. In einer gemeinsamen Sitzung der Ratsgremien wurde das Unternehmen „Wust – Wind & Sonne“ aus Markt Erlbach (Lkr. Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim) als Projektentwickler ausgewählt.

Es ist bereits das sogenannte "Flächenpooling" erfolgt, denn da die Grundstücke für die Windräder in privater Hand sind, musste die Bereitschaft der Eigentümer geklärt werden, diese für den Bau der Windräder zur Verfügung zu stellen. Laut Arnsteins Kämmerer Maximilian Nunn konnten über 90 Prozent der Flächen für beide Gemeinden gesichert werden.
Im Vorrang- und Vorbehaltsgebieten "Südöstlich Schwebenried" stehen schon einige Windräder, die neuen sollen zu den bestehenden hinzukommen. Laut Bürgermeister Franz-Josef Sauer werden die genauen Standorte noch mit dem Arten- und Naturschutz abgestimmt. Sie werden teilweise auf Arnsteiner Gebiet und teilweise nahe Vasbühl und zwischen Gänheim und Zeuzleben im Landkreis Schweinfurt errichtet. Zudem werden zwei Windräder zwischen Arnstein und Schraudenbach repowert.

Die Windparks werden laut Sauer im Besitz der Kommunen sein. Es wird eine Investorengemeinschaft gegründet, an der sich die Bürgerschaft beteiligen kann. Die Betriebsführung wird das Unternehmen "Wust" übernehmen. Das Genehmigungsverfahren wird nun in Gang gesetzt, was wiederum zwei bis drei Jahre dauern wird. Die Windräder könnten sich dann circa 2027/2028 drehen.
Ein weiteres Vorbehalts- und Vorranggebiet im Bereich der Stadt Arnstein gibt es "Südwestlich Binsbach" zwischen Binsbach und Gramschatz. Auch dort sind laut Sauer schon Überlegungen im Gang.
5. Vier neue Windräder "Südlich Retzstadt"
In Retzstadt will die Firma Enerlogo aus Rothenburg insgesamt vier Windräder errichten. Diese sollen laut Bürgermeister Karl Gerhard im Vorbehalts- und Vorranggebiet "Südlich Retzstadt" gebaut werden und den dort bereits bestehenden Windpark erweitern. Zehn Windräder gibt es bereits dort, sechs davon auf dem Gemeindegebiet von Retzstadt, vier weitere auf dem Gemeindegebiet Güntersleben.

Die Grundstücke sind laut Gerhard alle in privater Hand. Die Gemeinde selbst verfüge dort nur über die Feldwege. Die Eigentümer haben aber in einem sogenannten "Flächenpooling" ihr Einverständnis zum Bau der Windräder bekundet. Laut Hans-Gerhard Pfänder von Enerlogo muss nun die Genehmigung beim Landratsamt eingeholt werden. Der Antrag dazu soll noch in diesem Jahr gestellt werden.
Es soll auch eine Bürgerbeteiligung möglich sein. Das Konzept dazu wurde mit der BürgerEnergie Retzstadt abgestimmt. Pfänder rechnet damit, dass die Windräder Ende 2026 bis Mitte 2027 gebaut werden.

6. Fünf Windräder "Südwestlich Himmelstadt"
In dem Vorranggebiet "Südwestlich von Himmelstadt" plante die Primus Energie GmbH aus Regensburg im Bereich Sternberg den Bau von fünf Windrädern zum Teil auf gemeindeeigenen Gebiet, zum Teil im Privatwald und eventuell im Staatswald. Allerdings hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Anfang August mit knapper Mehrheit beschlossen, die gemeindlichen Flächen nicht für die Anlagen zur Verfügung zu stellen.

Andreas Scharf vom Projektentwickler Primus Energie kündigte nach dem ablehnenden Beschluss des Gemeinderats an, die Pläne trotzdem weiterzuverfolgen. Da es sich um ein Vorranggebiet für Windkraft handelt, kann die Gemeinde den Windpark nicht verhindern. Die Flächen seien bestens für die Windenergienutzung geeignet. Drei Standorte auf Privatgrund seien bereits gesichert, so Scharf. Diese wären ausreichend für die Rentabilität. Er will über einen vierten Standort im Staatswald verhandeln.

Allerdings kann es sein, dass die Gemeinde ihren Beschluss, keine gemeindlichen Flächen für den Windpark zur Verfügung zu stellen, zurücknimmt. Laut Himmelstadts Bürgermeister Herbert Hemmelmann will die Gemeinde noch einmal darüber beraten. Der Gemeinde waren jährliche Pachteinnahmen von 200.000 Euro in Aussicht gestellt worden.
Wie weit ist die Ausweisung neuer Potentialflächen?Damit in Main-Spessart die Windenergie wachsen kann, braucht es weitere geeignete Flächen. Schließlich sollen bayernweit bis 2032 rund 1,8 Prozent der Landesfläche mit Windkraft belegt sein. Diese möglichen Areale auszuarbeiten und mit allen Beteiligten abzustimmen, ist Aufgabe des Regionalen Planungsverbands Region Würzburg.Klar ist: Um den Zielwert zu erreichen, werden weitere Vorranggebiete benötigt. Welche Flächen dafür Potential haben, wird vom Regionalen Planungsverband analysiert. Dazu konnten die Kommunen ihre Einschätzung abgeben. Auch Fragen des Arten- und Denkmalschutzes werden in die Planung einbezogen.Für den Landkreis Main-Spessart zeichnet sich ab: Es können fast alle Vorbehaltsgebiete aufgestuft und zu Vorranggebieten erweitert werden. Daneben können viele Vorranggebiete erweitert oder neu ausgewiesen werden. Öffentlich vorgestellt werden die Ergebnisse in der Sitzung am 22. Januar 2025. Danach geht es in das erste Beteiligungsverfahren. Windräder sind dann in Vorranggebieten genehmigungsfähig und es ist keine zusätzliche Bauleitplanung von Seiten der Gemeinden mehr erforderlich.Quelle: luc