In der jüngsten Sitzung des Rodener Gemeinderates standen zwei große, ortsbildprägende Bauanträge zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Zum einen ging es um den Abriss zweier Wohngebäude und eines Bürogebäudes und den Neubau eines Bürogebäudes mit abgeschlossener Wohneinheit in Ansbach.
Das neue Büro- und Wohngebäude in Ansbach ist 50 Zentimeter höher als die Bestandsbebauung geplant. Im Erdgeschoss werden sich Büro- und Sozialräume befinden, im Obergeschoss Ausstellungsflächen und Besprechungsräume. Im Dachgeschoss ist eine abgeschlossenen Wohneinheit geplant.
Zusätzlich sollen zehn Parkplätze entlang des Urspringer Weges auf dem Grundstück entstehen. "Das Volumen wird beachtlich sein", wie zweiter Bürgermeister Leibl anmerkte. Doch das Vorhaben wurde bereits von der Verwaltung geprüft und entspricht den baurechtlichen Vorgaben. Seitens der Räte gab es keine Einwendungen und es wurde dem Bauvorhaben mit einer Enthaltung zugestimmt.
Geplante Windräder wären fast doppelt so hoch wie die vorhandenen
Zum anderen ging es um die Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auf Rodener Gemarkung. Dieses Vorhaben fand allerdings keine Zustimmung. Die geplante Anlage 1 befindet sich nur in einem "Vorbehaltsgebiet" und wäre nur zulässig, wenn Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigten und die Erschließung sichergestellt wäre. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit dieser Anlage ist hier nicht gegeben.
Die Anlage 2 hat im Wesentlichen dieselben Vorraussetzungen wie Anlage 1. Allerdings liegt hier ein sogenanntes "Repowering" vor, das heißt Modernisierung oder Ersatz durch Neubau einer vorhanden WEA, sofern von einer zweifachen Gesamthöhe der Anlage bezogen auf den Bestand ausgegangen werden kann. Damit wird Anlage 2 als grundsätzlich privilegiert eingestuft, ebenso wie Anlage 3.
Die vorhanden Windräder haben jeweils eine Gesamthöhe von 150 Metern, die geplanten WEA sollen 285 Meter hoch werden, also fast doppelt so hoch. Damit wären diese von beiden Ortsteilen aus deutlich wahrnehmbar.
Eine ausreichende Erschließung ist im Prinzip sichergestellt, jedoch befindet sich im gemeindlichen Weg eine Wasserleitung, die den Ortsteil Roden mit Wasser versorgt. Beim Überfahren mit schweren Baufahrzeugen besteht akute Gefahr, dass diese Leitung beschädigt wird und im schlimmsten Fall Roden von der Wasserversorgung abgeschnitten würde.
Hecken im Ort müssen dringend zurückgeschnitten werden
Weitere Vorgaben, wie zum Beispiel die Einhaltung von geforderten Abstandsflächen, könnten nur durch Übernahme auf gemeindliche Privatgrundstücke erfolgen. Auf Grund der vorgebrachten Bedenken und Hinweise der Räte und der fehlenden Bereitschaft zur Bereitstellung der betroffenen gemeindlichen Flächen wurde das Vorhaben einstimmig abgelehnt.
Außerdem wurde erneut auf den dringend erforderlichen Heckenrückschnitt hingewiesen. Laut Bürgermeister Johannes Albert wurden auch die nicht ortsansässigen Eigentümer hierzu schriftlich aufgefordert. Beim Thema Breitbandausbau hat erneut eine Markterkundung stattgefunden. Seitens der Netzbetreiber ist weiterhin kein Ausbau zu erwarten, er müsste also eigenwirtschaftlich erfolgen. Ab Oktober ändern sich die Förderrichtlinien, dann soll eine erneute Prüfung auf Machbarkeit erfolgen.