Weil er einen CSU-Parteikollegen als "rechte Laus" bezeichnet hatte, musste sich der unterfränkische Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel Ende August vor dem Amtsgericht Obernburg rechtfertigen. Der CSU-Politiker aus Wörth am Main (Lkr. Miltenberg) war wegen Beleidigung angeklagt und wurde freigesprochen. Am Dienstag wurde das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte zunächst Berufung eingelegt – diese aber nun doch zurückgezogen. Das teilte die Pressesprecherin des Landgerichts Aschaffenburg mit.
Doch wie kam es zu der Nachricht? Die Wahl eines Digitalbeauftragten im CSU-Kreisverband Miltenberg im September 2021 sorgte in einer CSU-internen WhatsApp-Gruppe für Spott und Kritik. Dotzel ließ im Prozess über seinen Anwalt Thomas Rothaug mitteilen, dass die Nachricht nicht für die WhatsApp-Gruppe bestimmt war, sondern an ein Familienmitglied hätte gehen sollen, das auch in der CSU politisch aktiv ist. Offenbar habe er sich vertippt. Der Richter Andreas Uhlstein nahm zugunsten des Angeklagten an, dass es sich um ein Versehen gehandelt haben könnte und sprach den heute 73-Jährigen frei.

Mit der Berufung strebte die Staatsanwaltschaft "eine Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung" an, wie Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh auf Anfrage dieser Redaktion im September mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat laut eigenen Angaben die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Obernburg nun zurückgenommen – "auf Anregung des Vorsitzenden der Berufungskammer". Dieser hatte dem Pressesprecher Marco Schmitt zufolge Zweifel daran geäußert, "dass die Einlassung des Angeklagten im Rahmen der Beweisaufnahme in der Berufungshauptverhandlung widerlegt werden könne".
Zivilrechtliches Verfahren noch nicht beendet
Im zivilrechtlichen Verfahren ist Mitte Juli am Landgericht Aschaffenburg ein Urteil gesprochen worden, das noch nicht rechtskräftig wurde: Dotzel soll dem Parteikollegen wegen der Beleidigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zahlen. Außerdem muss der Bezirkstagspräsident noch außergerichtliche Anwaltskosten von etwa 160 Euro zahlen – insgesamt aber weit weniger als die ursprünglich von dem Parteikollegen geforderte Summe in Höhe von über 12.750 Euro. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Seither prüft das Oberlandesgericht Bamberg den Fall.