Die Marktgemeinde Kreuzwertheim hält an ihrer Entscheidung fest, dass sie als bayerische Kommune den Defizitausgleich der Notfallversorgung am Bürgerspital Wertheim unterstützen möchte. Dies begründete Bürgermeister Klaus Thoma in der Gemeinderatssitzung am Dienstag mit vielen Argumenten. Das Gremium nahm den Beschluss deshalb nicht wie von der Rechtsaufsicht gefordert zurück, sondern beantragte eine erneute Prüfung.
Thoma erklärte, er finde die Situation "grotesk und rechtlich absurd". Man arbeite in allen möglichen Bereichen seit Jahren problemlos mit Wertheim zusammen, aber bei der Gesundheitsversorgung solle dies nicht möglich sein.

Er sagte, die Rechtsaufsichtsbehörde habe seiner Ansicht nach einen Ermessensspielraum, was die Aufhebung des Beschlusses betrifft: "In der Stellungnahme wurde zu unseren Ungunsten das Ermessen des Landratsamts auf Null reduziert." Eine Abwägung sei für die Gemeinde nicht ersichtlich. Deshalb gehe man von einer "ermessensfehlerhaften Rechtsanwendung" aus. Das begründete der Bürgermeister ausführlich.
Thoma: Landkreise werden auch über Kreisumlage finanziert
Thoma verwies darauf, dass die Aufsichtsbehörde ihre Ablehnung ausschließlich mit der kommunalrechtlichen Kompetenzverteilung begründe. Die besagt, dass Landkreise und nicht Gemeinden für die Finanzierung von Krankenhäusern verantwortlich sind. Außer Acht gelassen werde dabei jedoch die "verfassungsrechtliche Gewährleistung" der Gesundheitsversorgung. Diese sei höher zu bewerten als das Kommunalrecht, so Thoma.

Die bayerische Verfassung garantiere den Gemeinden ausdrücklich das Recht, auch Angelegenheiten des "örtlichen Gesundheitswesen" wahrzunehmen, erklärte Thoma. Dazu gehöre alles, was die Gesundheit der Bevölkerung fördern und erhalten könne – also auch das Bürgerspital Wertheim, das von der Kreuzwertheimer Bevölkerung genutzt werde. Außerdem sei es nach dem kommunalen Unternehmensrecht irrelevant, wo ein Unternehmen sitze, an dem sich eine bayerische Kommune beteiligen will. Entscheidend sei, dass diese Beteiligung durch einen öffentlichen Zweck begründet sei, der in Angelegenheit der bayrischen Gemeinde wurzelt.

In ihrer Stellungnahme hatte die Rechtsaufsicht betont, dass der Betrieb eines Krankenhauses bei den Landkreisen liege. Thoma argumentiert, dass dabei verkannt worden sei, dass der Landkreis diese Aufgabe nur erfüllen kann, weil die kreisangehörigen Gemeinden diese über die Kreisumlage finanzieren.
Kritik: Folgen der Entscheidung nicht berücksichtigt
Außerdem weisen die Kreuzwertheimer ausdrücklich darauf hin, dass sich die Defizitübernahme durch einen Berechnungsschlüssel nur auf die Patienten erstrecke, die aus der jeweiligen Gemeinde kommen. "Die finanzielle Belastung der Gemeinde ist überschaubar und die Unterstützung erfolgt im Rahmen der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde", sagte Thoma. Im Übrigen würden die angedachten maximal 38.000 Euro Zuschuss jährlich nur etwa 0,25 Prozent des Haushaltsvolumens von rund 14 Millionen Euro entsprechen.

Kritisiert wurde auch, dass die Rechtsaufsicht die Folgen des Finanzierungsverbots nicht berücksichtige. Thoma erklärte, ohne die umliegenden Gemeinden könnte die Stadt Wertheim den Defizitausgleich nicht stemmen, wodurch keine umfassende Notfallversorgung möglich sei. "Die Bürgerschaft unserer Gemeinde hat dann folglich keine Notversorgung, in die sie innerhalb 30 Minuten gebracht werden kann", sagte der Bürgermeister. Eine kürzere Fahrzeit ins Krankenhaus könne jedoch lebensentscheidend sein, betonte Thoma.

Der Bürgermeister präsentierte dann auch eine Idee, wie es mit der Unterstützung klappen könnte: Wer das Bürgerspital aus den bayrischen Landkreisen Main-Spessart und Miltenberg freiwillig unterstützen wolle, könnte die Zahlungen an die Landkreise richten, die diese wiederum an das Bürgerspital weiterleiten könnten.
Thoma: Auch eine Petition ist möglich
Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig, dass der Vollzug des Unterstützungsbeschlusses vorläufig ausgesetzt werde. Aufheben, wie von der Rechtsaufsicht gefordert, wolle man ihn aber nicht. Damit würde auch keine jährliche Freigabe des Ausgleichs erfolgen. Die Marktgemeinde beantragt stattdessen bei der Rechtsaufsicht, die Argumente der Gemeinde zu prüfen. Ebenso bittet der Gemeinderat darum, die alternative Variante über die Landkreise zu prüfen. Bleibe die Rechtsaufsicht bei der strikten Ablehnung, strebe man einen Ministererlass an, um die Situation zu prüfen, so Thoma. Danach sei noch eine Petition möglich.

Betont wurde im Gremium auch noch einmal, dass die Unterstützung der bayrischen Gemeinden allein nicht ausreiche. Der Main-Tauber-Kreis müsse bald über die Höhe seiner Förderung entscheiden.