Mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe leben muss jetzt ein 30-Jähriger, der vor einem Jahr in einer Bar in Marktheidenfeld drei andere Gäste mit Fäusten und Fußtritten bearbeitet hatte. "Sie haben noch Glück gehabt", meinte Strafrichterin Kristina Heiduck zu dem Angeklagten. Denn ein Gast schlug dabei mit dem Hinterkopf auf den harten Boden auf, was durchaus auch zu inneren Blutungen hätte führen können.
Weil ein Gast den Angeklagten etwas komisch angeguckt hat, hat der 30-Jährige den Mann erst angerempelt und dann zwei bis drei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dabei verlor der 35-jährige Mann das Gleichgewicht und fiel nach hinten um. Nachdem er mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen war, verlor er kurz das Bewusstsein. Während dieser Zeit trat ihm der Angreifer mindestens zwei Mal mit dem Fuß gegen den Brustkorb und den Rücken. Danach verließ der Angreifer die Bar.
Angreifer mit 1,8 Promille unterwegs
Nachdem der malträtierte Mann aus seiner Ohnmacht erwacht war, folgte er seinem Kontrahenten vor die Bar. Hier wollte er nach dem "Schläger" Ausschau halten und ihn der bereits alarmierten Polizeistreife zeigen. Doch der Angreifer hatte andere Pläne. Er ging wieder zurück in das Lokal, wo sich ihm aber zwei Männer in den Weg stellten. Einer ließ ihn wissen, dass er ab sofort Hausverbot habe und die Bar unverzüglich verlassen solle. Das brachte ihm aber als Antwort einen Fausthieb gegen den Wangenknochen unterhalb des rechten Auges ein. Dem zweiten Mann ging es auch nicht besser: Er bekam Faustschläge gegen das Kiefergelenk. Bei allen Beteiligten stellten die eintreffenden Polizeibeamten genügend Promille fest. Den größten Wert hatte der Angreifer. Bei ihm waren es 1,8 Promille.
Angreifer leistete freiwillige Zahlungen
In der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden ließ der Angeklagte nur seinen Anwalt für sich sprechen. Dieser erklärte gleich zu Beginn, dass sein Mandant den in der Anklageschrift dargestellten Verlauf vom Abend des 8. März 2024 vollumfänglich einräumt, solange er sich noch daran zurückerinnern kann. Auch schäme er sich für seine Taten und bereue sein Vorgehen. Er habe sich sofort nach dem Geschehen dem Anwalt anvertraut. Schriftlich hat er sich bei den "Opfern" entschuldigt und über den Verteidiger auch freiwillig Schmerzensgeld gezahlt. Insgesamt zahlte der 30-Jährige über seinen Anwalt 1500 Euro an die drei Opfer. Dazu kamen Anwaltshonorare. Nun könnten auch noch Regressforderungen von Krankenkassen und von Arbeitgebern auf ihn zukommen.
Auf die Frage von Richterin Heiduck, wie es mittlerweile bei ihm mit Alkohol aussieht oder ob er davon abhängig sei, beteuerte der Anklage, dass er seit dem Vorfall nahezu keinen Alkohol mehr trinke. "Höchstens am Wochenende eine geringe Menge", so seine Erklärung. Während der gesamten Verhandlung saß der Mann in sich gekehrt auf der Anklagebank und bereute sichtlich, was er getan hat. Noch einmal stand er bei jeden seiner damaligen Kontrahenten auf, entschuldigte sich zum wiederholten Mal und reichte den drei Männern jeweils die Hand.
Eine Geldstrafe kam für die Staatsanwältin nicht mehr infrage, obwohl der Angeklagte zuvor gerichtlich noch nie in Erscheinung getreten war. Sie beantragte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Eine Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu 50 Euro) hielt der Verteidiger für ausreichend.
Mit acht Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, dazu 500 Euro Geldauflage zu Gunsten des Kinderhospizes Main-Spessart, blieb Richterin Heiduck näher am Antrag der Staatsanwältin.