Gerhard Madlon würde sein großes Café am Marktplatz in Gemünden gern bald wieder verpachten. Die Räumlichkeiten stehen durch die Insolvenz der Wiesenfelder Landbäckerei Schaub seit Ende Januar leer – aber aus Sicht Madlons nicht leer genug. Ein Backofen und ein Gärschrank von Schaub, die ja wohl Insolvenzgut seien, stünden noch herum, ebenso ein Herd und eine Küchenzeile. Eine eingebaute Gewerbespüle sei zwar versteigert und ausgebaut worden, aber die ganze Verrohrung sei noch da.
Außerdem befinde sich in der Wand noch das für eine Dunstabzugshaube geschaffene Loch, das der Mieter nach dem Mietrecht schließen müsse. "Ein potenzieller Nachmieter ist mir abgesprungen, weil ich ihm keinen Termin nennen konnte", sagt Madlon. "Es hängt im Prinzip alles an der Insolvenzverwaltung."
Ersten geplanten Abnahmetermin hat Madlon platzen lassen
Der Wahl-Münchner hat das ehemalige Café Madlon ab 1987 in fünfter Generation zunächst selbst geführt und danach verpachtet. Wenn er in Gemünden sei, werde er von früheren Kundinnen und Kunden oder von Bekannten darauf angesprochen, wie es mit dem Café nun weitergehe. Denen müsse er dann sagen: "Der Insolvenzverwalter hat die Hand drauf." Der habe den Mietvertrag für Ende April gekündigt.
Am 15. Mai hätte es einen Abnahmetermin geben sollen. Weil Madlon aber Beanstandungen hatte, sei der Termin gescheitert, erzählt er. Die Räumlichkeiten könne er in dem Zustand nicht abnehmen. Für den 31. Mai habe er einen neuen Termin vorgeschlagen und dem Insolvenzverwalter bis dahin die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben. Auch die kürzlich im Stadtrat angesprochenen, vor dem Café im Boden angebrachten Sonnenschirmhülsen seien nicht von ihm. Das seien Stolperfallen, die entfernt werden müssten.
Insolvenzverwalter: Müssen alle Gläubiger gleich behandeln
Insolvenzverwalter Markus Schädler aus Würzburg, dessen Kanzlei-Kollege die Schaub-Insolvenz betreut, sagt hingegen auf Anfrage dieser Redaktion zu Madlons Kritik: "Er muss das Ding selbst räumen." Danach könne er Schadensersatz geltend machen. Insolvenzverwalter müssten jedoch alle Gläubigerinnen und Gläubiger gleich behandeln, sprich: Alle müssen ihre Forderungen anmelden und stehen auf einer Stufe.
Wenn aus der Insolvenzmasse etwas übrig bleibe, werde das anteilig auf alle verteilt. Bevorzugen dürfe er niemanden. Madlon habe aber ein Vermögenspfandrecht: Die bei ihm eingebauten Gerätschaften der ehemaligen Bäckerei könne er selbst verwerten und den Erlös behalten.
Er habe noch mehr Anfragen erhalten, die er aber habe ablehnen müssen, sagt Gerhard Madlon. Das Café soll aus seiner Sicht zur Belebung der Innenstadt führen, weshalb er sich eine adäquate Nachfolge wünsche. Solange die Räumlichkeiten aber nicht geräumt seien, blockiere das all seine Bemühungen.