Den Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach lässt der Tod der 13-jährigen Sabine Back nicht ruhen. Er will den 28 Jahre alten Fall aus Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) unbedingt vor Gericht bringen, obwohl das Landgericht gerade die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte. Dem Gericht war die Beweisdecke gegen einen zur Tatzeit 17-Jährigen in der Anklage zu dünn.

Doch der Oberstaatsanwalt, der die Ermittlungen im vergangenen Jahr wieder aufgenommen hatte, will so schnell nicht aufgeben. "Ich habe soeben sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt", sagte er am Donnerstag dieser Redaktion. "Ein hinreichender Tatverdacht wird von Seiten der Staatsanwaltschaft bejaht."
Experten fanden DNA auf Wäsche der Getöteten
Die 13-jährige Sabine war im Dezember 1993 zunächst vermisst und gesucht worden. Nach zwei Tagen wurde das Mädchen tot in einer Güllegrube auf einem Aussiedlerhof gefunden. Ein erster Verdächtiger war 1995 freigesprochen worden. Im vergangenen Jahr hatten Experten dann die DNA des jetzt Verdächtigen durch neue Analysen auf der Wäsche der Getöteten identifiziert. Dies belebte die Ermittlungen neu.

Das Landgericht folgt mit seiner aktuellen Entscheidung der Auffassung von Verteidiger Hanjo Schrepfer, der bereits im Januar die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte: Ein Mord sei nicht beweisbar. Weder die konkrete Tat noch die angebliche Rolle, die sein Mandant dabei gespielt haben soll, seien geklärt, sagte er dieser Redaktion.
Entscheidung liegt jetzt beim Oberlandesgericht
Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden, ob es doch einen Prozess zur Klärung des Mordes zulässt. Zuständig ist dafür in Bamberg die Kammer um den Vorsitzenden Jürgen Reiher, der vor kurzem vom Amtsgericht Würzburg zum Oberlandesgericht wechselte. Die Entscheidung dürfte sorgfältig geprüft werden und deshalb einige Wochen dauern.
Die Eltern der getöteten Sabine sind seit Jahren in dem ungeklärten Fall ihrer Tochter hin und hergerissen. Sie wollen sich dazu selbst nicht öffentlich äußern. "Sie haben aber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erfreut zur Kenntnis genommen", sagte ihr Anwalt Jan Paulsen dieser Redaktion.