Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten

Main-Spessart: Corona in MSP: Landkreis weiter unter dem 100er-Grenzwert

Main-Spessart

Corona in MSP: Landkreis weiter unter dem 100er-Grenzwert

    • |
    • |
    Ein Schild verweist auf die Maskenpflicht in der Innenstadt in Karlstadt. Mit einem Inzidenzwert von 93,5 liegt der Landkreis nun seit einigen Tagen unter der besonders kritischen 100er-Grenze.
    Ein Schild verweist auf die Maskenpflicht in der Innenstadt in Karlstadt. Mit einem Inzidenzwert von 93,5 liegt der Landkreis nun seit einigen Tagen unter der besonders kritischen 100er-Grenze. Foto: Daniel Peter

    Im Landkreis Main-Spessart sind aktuell (Stand: 29. März) 297 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Insgesamt gab es damit seit Beginn der Pandemie 3733 positiv getestete Personen; seit Freitag sind 41 neue Fälle hinzugekommen. Genesen sind 3248 Personen, gestorben 188.

    Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner beträgt laut Robert-Koch-Institut für den Landkreis Main-Spessart 93,5. 14 Patienten werden derzeit stationär im Klinikum behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Es befinden sich 542 enge Kontaktpersonen (KP 1) in häuslicher Quarantäne.

    Kitas in Karlstadt und Gänheim betroffen

    Neu hinzugekommen bei den von Corona betroffenen Einrichtungen sind die Kindertagesstätten Theresienheim Karlstadt und Gänheim (jeweils eine Person wurde positiv getestet, Betroffene Quarantäne).

    Insgesamt wurden im Landkreis Main-Spessart inzwischen 19 153 Impfungen (Stand 28. März) vorgenommen, davon 13 100 Erstimpfungen und 6053 Zweitimpfungen. Fragen rund um Corona beantwortet das Team an der Corona-Hotline. Es ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter Telefon (0 93 53) 793 – 14 90 erreichbar.

    Inzidenzwert erlaubt geringe Lockerungen

    Nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Main-Spessart in den vergangenen drei Tagen unter dem Schwellenwert von 100 lag, treten ab diesem Dienstag folgende Änderungen in Kraft:

    • Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich wieder Angehörige aus zwei Hausständen treffen (maximal fünf Personen, nicht eingerechnet Kinder unter 14 Jahren).
    • Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr  ist ab Dienstag aufgehoben.
    • Einzelhandel: Zusätzlich zu den bereits geöffneten Geschäften wie Lebensmittelmärkten, Drogerien, Apotheken, Garten- und Baumärkten ist nun zusätzlich die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (Click & Meet). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden richtet sich nach der Verkaufsfläche: Je 40 Quadratmeter ist nur ein Kunde erlaubt. Außerdem hat der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
    • Sport: Kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (zwei Hausstände, maximal fünf Personen) sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
    • Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten können nach vorheriger Terminbuchung unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Raum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Meter zuverlässig gewahrt wird. Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Der Betreiber muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und dieses auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Die Besucher müssen ihre Kontaktdaten angeben. 
    • Gastronomie: Hier sind inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeiten frühestens ab dem 18. April vorgesehen. Lieferung und To-Go sind weiterhin möglich.

    Landrätin Sitter: Möglichst zuhause bleiben

    Der Geltungsbereich für die Maskenpflicht und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen bleibt im Wesentlichen bestehen. Landrätin Sabine Sitter appelliert: „Auch wenn jetzt wieder etwas mehr Bereiche geöffnet werden, bitte ich Sie, die neuen Regelungen nicht auszureizen und weiterhin auf die strikte Einhaltung der AHA-Regeln und Kontaktbeschränkungen zu achten. Wenn möglich, bleiben Sie bitte zuhause!“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden