Winterreifen, die eine Zeit lang nicht abmontiert werden durften. Führerscheinprüfungen, die ausfallen. Autowäschen in der Öffentlichkeit, die einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen darstellen. Wie in vielen Bereichen des Lebens ist auch manches rund ums Auto in Coronazeiten anders als sonst.
Eigentlich gilt ja die Faustregel mit dem doppelten O. Von Oktober bis Ostern sollen Autofahrer bei ihren Fahrzeugen die Winterreifen aufziehen, im Frühjahr kommen dann die Räder für die warme Jahreszeit drauf. Doch in diesem Jahr dürfte es vorkommen, dass Fahrzeuge etwas länger als sonst mit Winterreifen unterwegs sind.
Denn für das bloße Aufziehen von Sommerreifen durften Autofahrer bis zum Wochenende aufgrund der Ausgangsbeschränkungen keine Werkstatt aufsuchen. Denn laut bayerischem Innenministerium musste dafür ein triftiger Grund bestehen, sprich die Notwendigkeit einer sicherheitsrelevanten Reparatur. Dazu wurde bis zum Wochenende die Winterreifenmontage nicht gezählt. Nur bei einer Panne oder abgefahrenen Reifen war ein Werkstattbesuch gestattet.
- Corona: Die Lage in Unterfranken
- Corona: Ab wann ist man wieder gesund?
"Mittlerweile ist das aber wieder erlaubt", berichtet Roland Zabel, Chef des gleichnamigen Reifenservice in Lohr, dass er und seine Branchenkollegen den saisonalen Reifenwechsel wieder vornehmen dürften. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für die Reifenmontage, nicht aber für andere nicht unbedingt notwendigen Arbeiten an Fahrzeugen in Autowerkstätten, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) auf seiner Homepage mitteilt. Ferner heißt es da: "Grundsätzlich ist es dringend empfohlen, unabhängig von der Rechtslage, Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben."
Unklarheit bei Inspektionsterminen
Offen ist laut ADAC indes die Rechtslage bei einer anstehenden Inspektion. "Bei der Durchführung einer Inspektion handelt es sich in der Regel nicht um eine sicherheitsrelevante Reparatur. Allerdings kann beim Überschreiten der Wartungsintervalle der Garantieverlust drohen. Da es eine Situation wie jetzt bislang nicht gab, liegen uns keine Informationen vor, wie die Garantiegeber damit umgehen werden", heißt es in der ADAC-Mitteilung.
Öffnen dürfen laut Bayerischem Wirtschaftsministerium automatisierte Auto- und Lkw-Waschanlagen. Genutzt werden können sie jedoch nur von gewerblichen Kunden. Zuletzt schrieb die Polizei vor einer Waschstraße in Gerolzhofen Anzeigen gegen Menschen, die privat genutzte Fahrzeuge zur Wäsche vorfuhren. Eine Autowäsche unter freiem Himmel stellt ebenfalls einen Vorstoß gegen die Bestimmungen der Ausgangsbeschränkung dar.

Ferner sind laut ADAC alle Führerscheinprüfungen bis 19. April ausgesetzt. "Ausnahmen gelten für Bewerber, die eine Fahrerlaubnis zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung benötigen. Dazu gehören Feuerwehr, Polizei oder Rotes Kreuz", heißt es weiter.
Bevorzugt werden Vertreter "systemrelevanter Berufe der Grundversorgung" (Angehörige der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Ärzte, Pfleger usw.) derzeit auch auf den Kfz-Zulassungsstellen im Landkreis Main-Spessart. Sie erhalten anders als private Anmelder nach Vereinbarung persönliche Termine. "Genauso können Firmen, die durch die Coronakrise von wegbrechenden oder zunehmenden Aufträgen betroffen sind und Fahrzeuge ab- oder anmelden wollen, einen Termin erhalten. Das gilt auch für Landwirte, die Maschinen für die Produktion landwirtschaftlicher Produkte benötigen", heißt es auf der Homepage des Landratsamts.
Für alle anderen, die dieser Tage ein Privat-Fahrzeug zulassen wollen, bleibt der Postweg, auf dem die dafür nötigen Unterlagen der Behörde zugänglich gemacht werden können. Wer neue Auto-Kennzeichen benötigt, muss diese vor der Zulassung beschaffen. Fragen können auch telefonisch mit den Sachbearbeitern des Landratsamts (Tel. 09353/793 – 1433, - 1434, - 1451 oder – 21 03) oder per Mail (Verkehrsbehoerde@Lramsp.de) abgeklärt werden. Ferner gibt es die Möglichkeit der Online-Anmeldung über das Bürgerserviceportal (www.main-spessart.de).

Nicht wesentlich betroffen von den Einschränkungen sind Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen, zumal an Prüfstellen bei TÜV und Dekra derzeit kein Hochbetrieb herrscht. "Systemrelevante Fahrzeuge, zum Beispiel Lkw oder Fahrzeuge für Sicherheits- und Rettungskräfte, haben Priorität. Privatpersonen kommen auch dran, aber nur mit Termin", sagt Vincenzo Luca, Pressesprecher beim TÜV Süd. Allerdings arbeiten wegen Corona nicht alle TÜV-Prüfstellen. Viele haben geänderte Öffnungszeiten, einzelne sind sogar geschlossen. "Wir stellen aber sicher, dass im Radius von 25 Kilometern immer eine Prüfstelle geöffnet ist", so Luca.
Zwei Monate Fristüberschreitung ohne Bußgeld
Das Überziehen von Fristen für Hauptuntersuchungen fällt derzeit eher unter die "lässlichen Sünden", Konsequenzen drohen ohnehin bei einer extremen Fristüberschreitung. "Nach Ablauf der Frist kann man noch zwei Monate ohne Bußgeld fahren. Zwischen zwei und vier Monaten kostet es 15 Euro, das wird aber gegenwärtig nicht vollstreckt", teilte Vincenzo Luca mit.
Beim TÜV-Konkurrenten Dekra arbeiten nach den Worten von Pressesprecher Wolfgang Sigloch alle Prüfstellen. Auch kommen Mitarbeiter weiter zu Terminen in Prüfwerkstätten. Prinzipiell sei sogar weiter möglich, ohne Termin zu kommen, jedoch besser, vorher einen zu vereinbaren, so Sigloch.
In einer ersten Version des Artikels war davon die Rede, dass der saisonale Reifenwechsel in Werkstätten derzeit nicht gestattet ist. Das war bis zum Wochenende auch so, hat sich aber durch eine vom bayerischen Innenministerium geänderte Verordnung mittlerweile geändert.