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BURGSINN: Das Recht auf Teilhabe durchsetzen

BURGSINN

Das Recht auf Teilhabe durchsetzen

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    Ob Elena Reinhard damit gerechnet hatte? Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Main-Spessart brauchte im Burgsinner Gemeinderat nicht um Verständnis für ihre Arbeit zu werben – sie rannte vielmehr offene Türen ein. Die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung zur sogenannten Barrierefreiheit – erst seit Januar 2016 verbindlich – gingen manchen Räten nicht weit genug. Dabei sind die Vorschriften schon jetzt, vor allem für die öffentlichen Bauwerke, oft mit Mehrkosten verbunden.

    Weites Aufgabenfeld

    Im Vortrag umriss Elena Reinhard das weite Feld ihrer Aufgaben: die Beratung bei und Prüfung von allen Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Weitgehende Teilhabe am öffentlichen Leben und Eigenständigkeit im Alltag sind die Ziele. Das reicht von Bauvorschriften bis hin zur Abfassung behördlicher Formulare „in einfacher, leichter Sprache“, wobei gerade das letztere eine noch nicht bewältigte Herausförderung für sie bedeute, wie Reinhard ausführte.

    Werbung um örtliche Beauftragte

    Wie in anderen Kommunen auch, die sie seit ihrem Amtsantritt im April 2016 besucht hat, warb die Behindertenbeauftragte um die Benennung örtlicher Beauftragter. Diese sollten vorzugsweise Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sein, da ein besonders wichtiges Anliegen darin besteht, dass Menschen mit Behinderung nach Möglichkeit problemlos ihre Angelegenheiten in den Verwaltungen selbst regeln können.

    Vier örtliche Beauftragte

    Das beginnt beim Zugang zum Gebäude und zum benötigten Amt, schließt barrierefreie Toiletten ein und reicht bis zum Hilfsangebot beim Ausfüllen amtlicher Vordrucke. Örtliche Behindertenbeauftragte haben die Städte Marktheidenfeld und Karlstadt sowie die Gemeinden Kreuzwertheim und Schollbrunn (Stand März 2017).

    Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

    Elena Reinhard betonte, Barrierefreiheit und Inklusion (Einbeziehung von Menschen mit Behinderung) seien nicht nur staatliche Verpflichtungen nach dem Grundgesetz, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben: „Jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Sie dürfen bei Menschen mit Behinderung nicht eingeschränkt sein.“ Ein weiter Weg.

    Mindestens jeder Zehnte betroffen

    Ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung hat mit Beeinträchtigungen zu leben. Reinhard nannte die Zahlen vom Dezember 2016: zwölf Prozent (16 199 Menschen) im Landkreis Main-Spessart, 14 Prozent (359) in Burgsinn, 14 Prozent in Rieneck, elf in Mittelsinn, je zwölf in Fellen und Obersinn, 14 Prozent in Aura.

    Die Gemeinderäte nutzten die Gelegenheit zu ausführlichen Nachfragen. Torsten Höfling etwa wollte wissen, wie es sich mit den Bahnhöfen im Sinngrund verhalte – da gebe es in Sachen Barrierefreiheit erheblichen Bedarf. Die Behindertenbeauftragte verwies auf die Sonderrechte der Deutschen Bahn AG; die Bahnhöfe Gemünden und Partenstein seien als einzige in Main-Spessart gerade einmal für die Erstellung einer Planung bis 2018 vorgesehen und der Zeitpunkt des Ausbaus gänzlich unbekannt.

    Großer Nutzen für wenig Geld

    Bernhard Schelbert merkte an, mit welch geringen Mitteln manchmal Verbesserungen zu erreichen wären, durch Induktionsanlagen für Hörgeräteträger beispielsweise. Das sei, trotz Anregung, seinerzeit bei der Pfarrheimsanierung versäumt worden und hätte 8000 Euro gekostet – die Gesamtkosten lagen bei 600 000 Euro. Darum gehe es bei der Vorstellung der Behindertenbeauftragten, griff Bürgermeister Robert Herold, den Einwurf auf: „Dass wir sensibilisiert werden.“ Eine mobile Induktionsanlage sei für 300 Euro zu haben, ergänzte Reinhard.

    Sie wies darauf hin, dass sich ehrgeizige Bauherren bei ihr um ein offizielles Signet des Freistaats bewerben können, „Hier werden Barrieren abgebaut“ oder „Wir setzen uns für Barrierefreiheit ein“. Der Bürgermeister dankte für den Vortrag und wies darauf hin, dass beim Schwimmbadumbau an die Barrierefreiheit zu denken sei.

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