Zunächst gab die sitzungsleitende Zweite Bürgermeisterin Brigitte Riedmann einen ausführlichen Sachstandsbericht. Daraus ging hervor, dass der Mieter des Anwesens Rodenbacher Straße 1, Antoon Voogdt, am 30. Mai dieses Jahres bei der Stadt Lohr den Betrieb einer erlaubnisfreien Gaststätte sowie eines Fahrradverleihs angemeldet habe. "Erlaubnisfreie Gaststätte" bedeutet laut Riedmann, dass dort kein Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Im gleichen Zusammenhang habe die Stadt am 16., beziehungsweise 23. Mai zwei Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Zum einen habe sie zwecks Außenbewirtschaftung eine öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung gestellt auf dem Gehweg Ecke Fahrgasse/Rodenbacher Straße. Zum anderen habe sie eine Werbeanlage - einen beleuchteten doppelseitigen Ausleger - genehmigt.
Da Voogdt mittlerweile den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte anstrebt, habe er beim Landratsamt Antrag auf gaststättenrechtliche Erlaubnis gestellt, so Riedmann. Voraussetzung dafür sei eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
Gaststätte grundsätzlich zulässig
Am 19. Juli sei der dafür notwendige Bauantrag bei der Stadt eingegangen. Die Stadt Lohr habe am 27. Juli "pflichtgemäß im Rahmen des Paragrafen 36 Baugesetzbuch" das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Laut Riedmann liegt das Anwesen Rodenbacher Straße 1 baurechtlich gesehen im "nicht überplanten Innenbereich". Dies bedeute, dass bauliche Anlagen "zulässig sind, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen". Dem Betrieb einer Gaststätte könne im dortigen Bereich "das Einfügen nicht abgesprochen werden", so Riedmann. "Tatsachen, die eine rechtmäßige Verweigerung ermöglicht hätten, lagen und liegen nicht vor."
Mittlerweile seien die Antragsunterlagen an die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Main-Spessart) zur Entscheidung weitergeleitet worden. Wie bereits am 25. August berichtet, zeichnet sich laut Landratsamt ab, dass trotz der fehlenden Nachbarunterschrift Voogdts Vorhaben genehmigungsfähig ist. Auch aus immissionsrechtlicher Sicht gebe es keine Einwände.
Allerdings habe der Nachbar, der seine Zustimmung bislang verweigerte, die Möglichkeit der Klage. Dass Voogdt nicht der Hauseigentümer ist, ist laut Landratsamt unerheblich. Ein Bauantrag müsse unabhängig von der Eigentumsfrage geprüft werden. Der Rest sei eine privatrechtliche Angelegenheit.
Riedmanns Fazit: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass derzeit keine Einflussmöglichkeit der Stadt Lohr auf den weiteren Verlauf der derzeit anhängigen Verwaltungsverfahren besteht."
So ganz wollten sich die Stadträte damit nicht zufrieden geben. Egid Baus (SPD) hatte sich im Internet informiert und berichtete, dass die Eröffnung der Gaststätte "Zum fliegenden Holländer" bereits am 16. September geplant sei. "Die Bierpreise stehen auch schon drin." Er wundere sich, "dass das so hingenommen wird".
Außerdem wollte Baus wissen, wie es mit den Stellplätzen der geplanten Gaststätte aussehe. Dies prüfe das Landratsamt, antwortete Werner Rottenbacher, der stellvertretende Rechts- und Bauamtsleiter der Stadt.
Reinhold Lachmann (CSU) bezeichnete die Einmündung der Rodenbacher Straße in die Fahrgasse als "gefährlich". Ihm leuchtete nicht ein, dass die Stadt dort "im Sichtdreieck" auf öffentlichem Grund eine Sondernutzung zwecks Außenbewirtschaftung erteilte. "Dass das genehmigt werden konnte. . .", schüttelte er den Kopf.
Die Stützmauer am Tannenackerweg (mit diesem Thema befasste sich der Ausschuss am Dienstag ebenfalls) sehe "bestimmt nicht schlechter aus", als das Anwesen Rodenbacher Straße 1 samt Umgriff, meinte Lachmann und nannte als Beispiel ein Dixi-Klo im Garten.
Dies sah Annemarie Weißenberger (SPD) ähnlich. Der "Unmut der Nachbarschaft" habe weniger damit zu tun, dass dort eine Gaststätte eingerichtet werden soll, sondern vielmehr mit "dem ganzen Drumherum".
Drumherum nicht ausschlaggebend
Die Frage des Zustandes von Haus und Grundstück ist laut Rottenbacher bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht von Belang. Die Toilettenfrage werde das Landratsamt im Rahmen der Gaststättenerlaubnis zu prüfen haben.
Die Fläche an der Nordseite des Gebäudes sei "sehr üppig". Deshalb habe die Stadt die Sondernutzung zur Außenbewirtschaftung erteilt. Es sei noch genügend Platz für die Fußgänger. Allerdings habe Voogdt die dort als Abgrenzung aufgestellten "Bretterwände" nicht genehmigt bekommen. "Die müssen wieder weg", so Rottenbacher.
Das sei bereits geschehen, sagte Riedmann in der Sitzung am Dienstag. Am Mittwochmorgen standen sie allerdings - noch oder wieder - an Ort und Stelle.