In der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Lohr a. Main e. V. konnte deren 1. Vorsitzender, Rechtsanwalt Christoph Thremer, zahlreiche Mitglieder und Interessierte begrüßen. In seinem Rechenschaftsbericht zeigte sich Thremer erfreut darüber, dass die Mitgliederzahl zum Ende des Vereinsjahres 2018 mit 321 Mitgliedern einen neuen Höchststand erreicht habe. Dies sei vor allem auf das Beratungsangebot des Vereins zurückzuführen. Den Schwerpunkt bildeten hierbei Beratungen im Wohnungs- und im Gewerberaummietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht.
Anhand der Homepage des Ortsvereins, die unter dem Link www.haus-und-grund-lohr.de aufzurufen ist oder einfach gegoogelt werden kann (z. B. »Haus und Grund Lohr«), erläuterte Thremer eine Auswahl der wichtigsten Mitgliedervorteile. Hierzu zählt insbesondere Rahmenvereinbarung des örtlichen Vereins mit »DIE ENERGIE« bei der Versorgung mit elektrischem Strom und mit Gas.
Thremer erinnerte die Anwesenden an das im Jahr 2012 ins Leben gerufene Projekt einer Datenbank für Vergleichsmieten. Es sei schade, dass dieses trotz eines erheblichen Mitgliederpotentials augenscheinlich etwas in Vergessenheit geraten sei.
Durch den Aufbau einer Mietdatenbank für Lohr und Umgebung könnte den Mitgliedern mangels Mietspiegel die Durchsetzung oftmals längst überfälliger Mieterhöhungen erleichtert werden. Mit dem Aufbau einer eigenen, ausschließlich Mitgliedern zugänglichen Vergleichsmietensammlung könnte dem begegnet werden. Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle des Vereins in Lohr, Kaibachplatz 3, Tel: 09352/60213-0 oder per E-Mail (hug@thremer.de) oder auf der Homepage des Vereins zu erhalten.
Anschließend referierte Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, über das Thema »Datenschutz bei Vermietung«. Sie war hierfür eigens aus München angereist.
Dr. Kirchhoff hob hervor, dass auch Vermieter verstärkt Vorschriften beim Datenschutz zu beachten hätten. Zwar hätten die persönlichen Daten der Mieter auch bislang schon vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden müssen. Die Datenschutzgrundverordnung führe aber auch für Vermieter zu weitergehenden Verpflichtungen. Dr. Kirchhoff erläuterte einfache Vorsichtsmaßnahmen. Dies beginne damit, dass die Vermietungsunterlagen vor unbefugtem Zugriff zu sichern und unter Verschluss zu halten seien. Dass zur Verwaltung eingesetzte PCs und etwaige Verwaltungs- und Abrechnungsprogramme passwortgeschützt und bei Nutzung externer Daten mit einem Virenschutzprogramm versehen sind, sollte mittlerweile ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein.
Darüber hinaus stellte die Vorsitzende auch die weitergehenden Konsequenzen aus dem neuen Datenschutzrecht vor. So müssen Vermieter etwa mit Heizungsablesefirmen sogenannte Auftragsdatenverarbeitungsverträge schließen. Solche Verträge werden immer dann benötigt, wenn Dritte – etwa der bereits zitierte Heizungsableser – personenbezogene Daten im Auftrag des Vermieters verarbeiten. Dr. Kirchhoff erläuterte aber auch, welche Informationen vom Mietinteressenten beziehungsweise vom Mieter abgefragt werden dürfen. Sie stellte klar, dass durch das Mietrecht vorgesehene gesetzliche Informationsverpflichtungen der Vermieter, etwa bei Nachfragen im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen, dem Datenschutz vorgingen.