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Marktheidenfeld: Der lange Weg zurück zum Schwimmbad für die Marktheidenfelder: Eine Chronologie des Wonnemar-Rechtsstreits

Marktheidenfeld

Der lange Weg zurück zum Schwimmbad für die Marktheidenfelder: Eine Chronologie des Wonnemar-Rechtsstreits

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    In mehreren Rechtsstreits hat die Stadt Marktheidenfeld versucht, die Schlüssel zum Freizeitbad Wonnemar wieder zu bekommen. Am 15. Januar war es dann soweit, der Betreiber hat das Bad herausgegeben.
    In mehreren Rechtsstreits hat die Stadt Marktheidenfeld versucht, die Schlüssel zum Freizeitbad Wonnemar wieder zu bekommen. Am 15. Januar war es dann soweit, der Betreiber hat das Bad herausgegeben. Foto: Silvia Gralla, Getty, Montage: Daniel Biscan

    Kurz sah es vor zweieinhalb Jahren so aus, als hätte der Streit um das Marktheidenfelder Wonnemar ein Ende: Ein Schiedsgericht hat der Stadt Marktheidenfeld im Juli 2022 Recht gegeben und entschieden, dass das Freizeitbad von der Betriebsgesellschaft Interspa wieder in den Besitz der Stadt zurückgehen solle. Bürgermeister Thomas Stamm sprach "von der besten Nachricht" seiner Amtszeit, auch wenn er bereits damals die Hoffnungen auf eine schnelle Wiedereröffnung dämpfte. Damit sollte er Recht behalten, auch wenn er dabei vermutlich nicht die Hängepartie im Sinn hatte, die folgte.

    Am Mittwochabend war es jetzt aber so weit: Die Stadt Marktheidenfeld hat vom Betreiber "0815 Men & Sta GmbH" (ehemals Interspa-Betriebsgesellschaft) die Schlüssel zum Bad zurückbekommen. In einem Überblick schauen wir auf die vergangenen zweieinhalb Jahre zurück.

    Was zuvor im Streit um das Wonnemar geschah, lesen Sie hier:

    August 2022: Interspa akzeptiert den Schiedsspruch nicht

    Interspa akzeptiert die Entscheidung des Schiedsgerichtes, das das Bad der Stadt zuspricht, nicht. Das Verfahren geht vor das Bayerische Oberlandesgericht (OLG) in München. Dort soll geklärt werden, ob der Schiedsspruch für "vollstreckbar" erklärt werden kann oder nicht. Denn das kann nur ein staatliches Gericht, kein privates Schiedsgericht. Auf Vergleichsvorschläge von Interspa geht die Stadt Marktheidenfeld nicht ein, da sie die geforderte Summe von mehreren Millionen Euro nicht für angemessen hält.

    September 2022: Besitzgesellschaft meldet Insolvenz an

    Kurz nach der Niederlage vor dem Schiedsgericht meldet die Wonnemar-Besitzgesellschaft Marktheidenfeld Insolvenz an. Als Grund werden drohende Zahlungsverpflichtungen aus dem Schiedsspruch angegeben. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jochen Sedlitz ernannt, der kurz zuvor die Betriebsgesellschaft aus der Insolvenz heraus geführt hat.

    Oktober 2022: Wonnemar-Verantwortlicher wegen Abwasserbetrug verurteilt

    Im Oktober 2022 wird ein Verantwortlicher der Wonnemar-Gesamtgesellschaft vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Abwasserbetrugs verurteilt. Er hatte von der jahrelangen Praxis gewusst, bei der das Wasser für die Wonnemar-Becken am Zähler vorbei aus der Heubrunnenquelle abgezapft wurde.

    März 2023: Stadt darf zweimal pro Woche zur Kontrolle ins Bad

    Erneut treffen sich die Vertreter der Stadt Marktheidenfeld und Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz vor dem Landgericht Würzburg. Die Stadt darf fortan zweimal pro Woche ins Bad, um zu kontrollieren, ob die Leitungen regelmäßig gespült werden.

    Im September 2022 wächst das Unkraut vor dem Wonnemar.
    Im September 2022 wächst das Unkraut vor dem Wonnemar. Foto: Klaus Gimmler (Archivfoto)

    Juli/September 2023: Entscheidung vor dem OLG verzögert sich

    Vor dem Oberlandesgericht in München soll geklärt werden, ob das Schiedsgericht juristisch einwandfrei über den Heimfall entschieden hat. Eine Entscheidung gibt es noch nicht, doch die Richterin warnte, dass sich der Rechtsstreit noch viele Jahre lang ziehen könnte, sollte es nicht zu einem Vergleich kommen.

    Dezember 2023: OLG bestätigt den Schiedsspruch

    Am 13. Dezember feiert die Stadt Marktheidenfeld einen weiteren Erfolg vor Gericht: Das Oberste Landesgericht bestätigt den Schiedsspruch von Juli 2022. Damit kann das Urteil in Bezug auf die Herausgabe des Bades vollstreckt werden.

    Januar 2024: Insolvenzverwalter gibt die Schlüssel nicht raus

    Trotz des OLG-Beschlusses hat der Insolvenzverwalter der Stadt Marktheidenfeld noch nicht die Schlüssel zum Bad übergeben. Ein kleiner Fortschritt: Das Erbbaurecht wurde zurück auf die Stadt übertragen. Die Pachtverhältnisse zwischen der Besitz- und der Betriebsgesellschaft sind noch unklar.

    Die Stadt sucht für ihre Bädergesellschaft nach einem Geschäftsführer, um sich auf eine baldige Öffnung vorzubereiten. Auch Interspa sucht im Januar Personal und schreibt Stellen von der Reinigungskraft bis zum technischen Mitarbeiter aus.

    Februar 2024: Aus Interspa-Betriebsgesellschaft wird "0815 Men&Sta GmbH"

    Mit einem Gerichtsvollzieher versucht die Stadt, das Bad zurückzubekommen. Doch der Insolvenzverwalter der Besitzgesellschaft klagt gegen die Vollstreckung. Sedlitz beruft sich darauf, dass er das Bad gar nicht herausgeben könne, weil dort die Betriebsgesellschaft sei. Das OLG weist die Klage vorerst ab. Die Begründung: Sedlitz hätte als Vertreter der Besitzgesellschaft den Pachtvertrag mit der Besitzgesellschaft kündigen müssen, um der Stadt den Schlüssel übergeben zu können.

    Die Interspa Betriebsgesellschaft tritt jetzt unter dem Namen "0815 Men & Sta GmbH" auf.

    Mitte Februar reicht die Stadt Marktheidenfeld beim Landgericht Würzburg eine Herausgabeklage gegen die Betriebsgesellschaft ein, da sich alle bisherigen Gerichtsentscheidungen nur gegen die Besitzgesellschaft richten.

    März 2024: Unklare Verhältnisse zwischen der Betriebs- und der Besitzgesellschaft

    Im Zentrum des Streits stehen die Verhältnisse zwischen der Besitz- und Betriebsgesellschaft. Während des Schiedsgerichtsverfahrens und vor dem OLG hatte Interspa immer behauptet, das Bad selbst zu betreiben. Erst nachdem der OLG-Beschluss vollstreckt werden sollte, meldete sich die Betriebsgesellschaft als Besitzerin.

    Im Februar erfährt die Stadt von Nachträgen zum Pachtvertrag zwischen der Wonnemar Besitz- und Betriebsgesellschaft. Diese sollen bereits kurz nach der Heimfallerklärung der Stadt, im Frühjahr 2021, abgeschlossen worden seien, wurden der Stadt aber nie offenbart. Der Pachtvertrag wurde dabei bis zum Jahr 2042 verlängert, eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Mit dem erfolgreichen Heimfall ist jedoch die Stadt Marktheidenfeld an die Stelle der Besitzgesellschaft getreten. Als Verpächterin sollte sie also quasi alle Kosten für das Bad übernehmen.

    Die Stadt bezeichnete die Vertragsänderungen als sittenwidrig und beruft sich darauf, dass sie den Pachtvertrag gekündigt habe.

    April 2024: Interspa kündigt überraschend Öffnung an

    Der Betreiber kündigt überraschend an, im Mai das Familienbad und die Sauna des Wonnemar öffnen zu wollen. Das Freibad und die Therme sollen weiter geschlossen bleiben. Der Termin für die Öffnung wird jedoch mehrfach verschoben. Als Grund werden die Personalsuche und die Wasserqualität in den Becken genannt.

    Hübsch gemacht für eine baldige Wiedereröffnung? Ende April waren die Becken im Wonnemar wieder mit Wasser gefüllt. Doch eine Genehmigung des Gesundheitsamts fehlt noch.
    Hübsch gemacht für eine baldige Wiedereröffnung? Ende April waren die Becken im Wonnemar wieder mit Wasser gefüllt. Doch eine Genehmigung des Gesundheitsamts fehlt noch. Foto: Silvia Gralla

    Juni 2024: Interspa öffnet die Sauna, der Rest bleibt geschlossen

    Am 6. Juni eröffnet Interspa die Sauna, der Rest des Areals bleibt geschlossen. Wegen der mangelhaften Wasserqualität habe man noch keine Genehmigung des Gesundheitsamtes zur Eröffnung der Schwimmbecken, so die Begründung des Betreibers. Die Eröffnung des restlichen Bades wird immer wieder verschoben.

    Vor dem OLG wird über eine Klage des Insolvenzverwalters der Interspa-Besitzgesellschaft verhandelt. Sedlitz möchte damit verhindern, dass der Beschluss zur Herausgabe des Bades vollstreckt werden kann.

    Am 25. Juni treffen sich der Betreiber und die Stadt außerdem vor dem Landgericht Würzburg. Jetzt geht es darum, ob die Betriebsgesellschaft das Bad an die Stadt herausgeben muss. In der Verhandlung scheint eine Einigung nahe, doch Streitpunkt ist die "Ablöse", die die Stadt für das Inventar zahlen soll. Die Stadt schlägt 200.000 Euro vor, der Betreiber fordert 400.000 Euro.

    Juli 2024: Einigung über Ablöse für das Inventar scheint nahe

    Zur Vollstreckungsabwehrklage vor dem OLG gibt es einen Gerichtsbeschluss: Die Klage von Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz wird abgewiesen. Das Gericht ist der Auffassung, dass Sedlitz im Verfahren nie klargemacht habe, dass er nicht im Besitz des Bades sei. Das Urteil hat jedoch nur eine geringe Bedeutung für die Öffnung des Bades, es geht vielmehr darum, wer die Prozesskosten trägt.

    Im Verfahren um die Herausgabeklage gibt es noch keine Entscheidung, im September soll weiter vor Gericht verhandelt werden. Die Stadt deutet jedoch an, dass man einer Lösung über den Kaufpreis des Inventars und damit einem Vergleich näher komme.

    September 2024: Vergleichsverhandlungen erneut gescheitert

    Eine Einigung schien so nahe wie schon lange nicht mehr, doch auch diesmal scheitert ein Vergleich. Eine Entscheidung muss deshalb doch das Gericht fällen: Mitte November soll weiter über die Herausgabe verhandelt werden.

    Auch die Sauna schließt Ende September wieder.

    Oktober 2024: 0815 GmbH entlässt alle Mitarbeiter wieder

    Die Betreiberfirma hat allen Mitarbeitern gekündigt und das Wasser aus den Becken wieder abgelassen.

    November 2024: Ist ein Formfehler im Pachtvertrag die Lösung?

    Vor Gericht wird weiter über die Herausgabe des Wonnemar gerungen, in der Verhandlung kommt ein möglicherweise entscheidender Punkt auf: Enthält der Nachtrag zum Pachtvertrag zwischen Interspa-Besitzgesellschaft und 0815 Men & Sta GmbH, der diesen bis 2042 verlängert, einen Formfehler? Wäre dies der Fall, wäre die Pachtverlängerung ungültig und eine reguläre Kündigung des Pachtverhältnisses durch die Stadt könnte zum 16. Dezember 2024 greifen.

    In den Becken des Schwimmbads bilden sich derweil Algen, da sie zwar mit Wasser gefüllt sind, das Wasser aber nicht ausreichend gechlort wird.

    Das Schwimmerbecken im Wonnemar Anfang Dezember. Am Boden hat sich ein Film aus Algen gebildet.
    Das Schwimmerbecken im Wonnemar Anfang Dezember. Am Boden hat sich ein Film aus Algen gebildet. Foto: Jörg Suchanka

    Dezember 2024

    Am 20. Dezember verkündet das Würzburger Landgericht, dass die Betriebsgesellschaft das Bad an die Stadt herausgeben muss. Begründung: Der Nachtrag zum Pachtvertrag sei unwirksam, damit greife die reguläre Kündigung des Pachtverhältnisses zum Dezember 2024.

    Januar 2025

    Die Stadt bereitet die Zwangsvollstreckung vor, da die 0815 GmbH das Bad noch nicht freiwillig herausgegeben hat.

    Am 15. Januar kommt es dann doch zur Schlüsselübergabe und damit der "freiwilligen" Herausgabe des Wonnemar.

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