Ob die Müllgebühren im kommenden Jahr steigen oder sinken werden blieb im Kreistag offen. Sicher ist nur, dass sie zwar zum 1. Januar geändert werden müssen, das aber rückwirkend erfolgen wird, weil der mit der Kalkulation beauftragte bayerische kommunale Prüfungsverband aus personellen Gründen das erst im November in Angriff nehmen kann. Der Kreistag beschloss deshalb am Freitag in seiner Sitzung in Karlstadt einstimmig eine Vorabbekanntmachung, dass es im Jahr 2020 eine rückwirkende Änderung der Müllgebühren zum 1. Januar geben wird. Teil des Beschlusses ist auch, dass die Anpassung zu einer Erhöhung der Gebührensätze für einzelne Gebührentatbestände führen kann.
Karlstadt