Eine Angel zu viel im Main kommt einen Rentner aus dem Landkreis Bad Kissingen teuer zu stehen. Weil der 57-Jährige am 31. Mai bei Neuendorf (Lkr. Main-Spessart) mit drei Angelruten gleichzeitig angelte, war er vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Fischwilderei angeklagt. In Bereich der Berufsfischerei Lohr ist Hobbyanglern nur das Auswerfen von zwei Angeln erlaubt. Am Ende verurteilte ihn Richterin Laura Paczesny zu einer Geldstrafe von 975 Euro in 65 Tagessätzen. Damit lohnte sich der Einspruch gegen den vom Gericht erlassenen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den der Angler über seinen Anwalt auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte, was einem Geständnis gleichkommt.
Gemünden