Hat ein 27-Jähriger im Darknet Drogen bestellt oder hat er nicht? Vor diese Frage sah sich Strafrichterin Laura Paczesny am Amtsgericht Gemünden gestellt. Am Ende der Verhandlung war sie von der Schuld des Modeberaters überzeugt und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von insgesamt einem Jahr und zwei Monaten. Darin einbezogen ist eine elfmonatige Freiheitsstrafe aus einer früheren Verurteilung.
Gemünden