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Marktheidenfeld: Wieder kein Urteil zum Wonnemar Marktheidenfeld: Gericht in München gibt jedoch Hinweise, die die Stadt bestärken

Marktheidenfeld

Wieder kein Urteil zum Wonnemar Marktheidenfeld: Gericht in München gibt jedoch Hinweise, die die Stadt bestärken

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    Über das Wonnemar Schwimmbad wurde an diesem Mittwoch wieder in München verhandelt.
    Über das Wonnemar Schwimmbad wurde an diesem Mittwoch wieder in München verhandelt. Foto: Silvia Gralla

    Zunächst die gute Nachricht für Marktheidenfeld: Nach circa eineinhalbstündiger Verhandlung an diesem Mittwoch vor dem Obersten Landesgericht (OLG) in München deutete die Vorsitzende Richterin Andrea Schmidt an, dass der Senat dazu tendiere, die Klage von Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz abzuweisen.

    Dieser hatte eine Vollstreckungsabwehrklage beim OLG eingereicht, die das Ziel hat, dass die von der Stadt gegen ihn eingeleitete Herausgabevollstreckung des Freizeitbads Wonnemar aufgrund des OLG-Beschlusses vom Dezember 2023 eingestellt wird. Einen Beschluss gab es noch nicht, dafür aber einen Verkündigungstermin: Der Senat will am 24. Juli seine endgültige Entscheidung bekannt geben.

    Die schlechte Nachricht dagegen ist, dies ist nur ein Nebenschauspielplatz und wird an der Frage der Herausgabe des Bades derzeit nicht viel ändern. Denn die Stadt muss die Herausgabe von der ehemaligen Betriebsgesellschaft Marktheidenfeld, die sich mittlerweile 0815 Men & Sta GmbH nennt, einklagen. Darüber wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Würzburg verhandelt.

    Richterin sieht einzige Lösung in gütlicher Einigung

    Zur Verhandlung am OLG waren neben Bürgermeister Thomas Stamm auch die Kämmerin Christina Herrmann und der Rechtsanwalt der Stadt, Klaus Tappmeier, mit einem weiteren Anwaltsvertreter gekommen. Auf der Gegenseite war Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz erstmals persönlich anwesend. Auch er hatte noch einen Anwalt mitgebracht.

    Die Verhandlung lief zunächst nicht gut für die Vertreter aus Marktheidenfeld. Alle fünf Richter des Senats appellierten an sie, einen Ausgleich mit der Gegenseite zu suchen. Richterin Schmidt erinnerte daran, dass sie schon im Juli 2023 eine gütliche Einigung empfohlen habe und darin den einzigen Weg zu einer Lösung sehe. Die Entwicklung zeige, "ich habe leider Recht behalten".

    "Sie können hier weiter Geld verbrennen und noch Jahre streiten."

    Andrea Schmidt, Vorsitzende Richterin

    "Sie können hier weiter Geld verbrennen und noch Jahre streiten", sagte sie und wurde von ihren Senats-Kollegen unterstützt, die eine Mediation aller beteiligten Parteien empfahlen. Richterin Schmidt appellierte an die Vertreter aus Marktheidenfeld, die Vollstreckungsabwehrklage mit einem Vergleich zu regeln. Dies sollte auch ein Signal der Stadt sein, auf die Gegenseite zuzugehen.

    Stadt fordert Übernahme der Verfahrenskosten durch die Gegenseite

    Denn es geht bei der Vollstreckungsabwehrklage nur in zweiter Linie um die Vollstreckung des Freizeitbades in den Besitz der Stadt Marktheidenfeld. Diese muss kommende Woche vom Landgericht Würzburg entschieden werden. Vor dem OLG ging es vielmehr um Geld. Durch den Gerichtsprozess sind Verfahrenskosten mit Anwaltsgebühren entstanden, die nach Meinung der Vertreter der Stadt Marktheidenfeld von der Gegenseite bezahlt werden müssen. An dieser Forderung hielt Rechtsanwalt Tappmeier auch nach einer kurzen Besprechung in einer Verhandlungspause fest.

    Da Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz die Vollstreckungsabwehrklage nicht zurücknahm, gab  Richterin Schmidt eine erste Einschätzung der Sachlage, zu der der Senat tendiere. Im Mittelpunkt steht dabei die juristisch hochkomplexe Frage des mittelbaren und unmittelbaren Besitzes des Freizeitbades Marktheidenfeld. Bekanntlich hat die Stadt Marktheidenfeld das Schiedsgerichtsverfahren und auch das Verfahren am Obersten Landesgericht um die Herausgabe des Bades mit der Besitzgesellschaft Marktheidenfeld geführt. 

    Insolvenzverwalter beruft sich auf Nachträge zum Pachtvertrag

    Wie aber erst im Februar 2024 der Stadt bekannt wurde, habe es Nachträge zum Pachtvertrag gegeben, die vermutlich kurz nach den ersten Heimfallerklärungen abgeschlossen worden sind. Diese Änderungen erfolgten alle zum Nachteil der Besitzgesellschaft und haben die Betriebsgesellschaft zum faktischen Besitzer gemacht. Insolvenzverwalter Sedlitz beruft sich darauf, wenn er feststellt, dass er nicht in der Lage sei, das Bad herauszugeben.

    Richterin Schmidt interpretierte den Schiedsspruch und auch den Beschluss des OLG von Dezember 2023 jedoch so, dass damit sehr wohl die Herausgabe des Bades an die Stadt gemeint war. Es sei auch niemals erwähnt worden, dass eine Herausgabe aufgrund der Nachträge nicht möglich sei. Gleichzeitig meinte sie, dass möglicherweise ein höheres Gericht dies anders beurteile. Ob Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen wird, werde dann in dem Verkündungsbeschluss mitgeteilt.

    Einig wiederum waren sich alle, dass dies nur ein Nebenkriegsschauplatz sei. Der weitere Kampf ums Freizeitbad werde vor dem Landgericht Würzburg am kommenden Dienstag ausgetragen. Ein Urteil ist am gleichen Tag wohl nicht zu erwarten, meint Rechtsanwalt Tappmeier, aber er hofft, dass es nach der Verhandlung dennoch Klarheit durch mögliche Hinweise des Gerichts gibt.

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