Nicht nur mit Worten machte eine 34-Jährige am 30. Mai 2006 gegenüber einer Frau deutlich, was sie davon hält, dass diese ihm den Lebensgefährten „ausgespannt“ hat. Als sie ihre Nebenbuhlerin in Lohr auf der Straße sah, kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, in deren Verlauf die betrogene 34-Jährige ihrem Gegenüber mit der Hand ins Gesicht schlug, sie kratzte und ihr ein Büschel Haare am Hinterkopf ausriss.
Mit 20 Tagessätzen als Strafe war die derzeit arbeitslose Schneiderin nicht einverstanden – obwohl sie die Tat vor dem Gemündener Amtsgericht einräumte. Ihr Anwalt erklärte, warum die 34-Jährige die Fassung verloren hatte. Der Mann, mit dem sie in einem eheähnlichen Verhältnis lebe, habe eine Affäre mit der anderen Frau gehabt. Die 34-Jährige müsse mit 400 Euro im Monat auskommen, habe ein Kind und sei schwanger. Der Anwalt fragte, ob man die Sache nicht mit gemeinnütziger Arbeit regeln könne. Denn die Geschädigte fordere 4000 Euro Schmerzensgeld.
Arbeitsstunden könne er einer Schwangeren kaum auferlegen, fand Richter Gunter Valentin. Nachdem auch der Staatsanwalt das Vergehen, rechtlich eine vorsätzliche Körperverletzung, als „nicht so dramatisch“ einstuft, stellte Valentin das Verfahren ein. Als Auflage muss die 34-Jährige in den nächsten zwei Monaten 100 Euro an die Staatskasse zahlen.