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Wertheim: "Ein großer Erfolg": Bayerische Gemeinden dürfen das Wertheimer Bürgerspital über einen Förderverein bezuschussen

Wertheim

"Ein großer Erfolg": Bayerische Gemeinden dürfen das Wertheimer Bürgerspital über einen Förderverein bezuschussen

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    Das Bürgerspital Wertheim: Jetzt ist klar, dass bayerische Gemeinden das Krankenhaus über den Förderverein unterstützen dürfen.
    Das Bürgerspital Wertheim: Jetzt ist klar, dass bayerische Gemeinden das Krankenhaus über den Förderverein unterstützen dürfen. Foto: Thilo Winkelmann

    Gut zwei Monate, nachdem der Kreuzwertheimer Bürgermeister Klaus Thoma beim Neujahrsempfang seiner Gemeinde das Thema öffentlich aufgebracht hat, ist jetzt klar: Bayerische Gemeinden dürfen die Notaufnahme im Wertheimer Krankenhaus finanziell unterstützen. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart hatte diesen Wunsch zunächst untersagt, da die Finanzierung von Krankenhäusern in Bayern Aufgabe der Landkreise, nicht der Gemeinden ist.

    Bei einem Treffen von Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer und Main-Spessarts Landrätin Sabine Sitter in Würzburg wurden am Donnerstag die Voraussetzungen geklärt, unter denen eine Bezuschussung des Bürgerspitals Wertheim durch bayerische Gemeinden umsetzbar ist. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit, der die folgenden Informationen entnommen sind. An dem Gespräch nahmen auch weitere Vertreter der Regierung von Unterfranken und des Landkreises Miltenberg teil.

    Bürgermeister Thoma war am Freitagmittag zwar noch nicht über die Ergebnisse des Treffens informiert, freute sich im Gespräch mit der Redaktion aber sehr darüber: "Das ist schon ein großer Erfolg, ich habe dafür echt gekämpft, denn es dient ja den Bürgerinnen und Bürgern." Er sei sich von Anfang an sicher gewesen, dass er mit seinem Unterstützungswunsch rechtssicher unterwegs sei. "Das hat jetzt auch das Innenministerium festgestellt und die werden sich ja nicht irren", so Thoma, der auch Vorsitzender des Fördervereins ist.

    Innenministerium: Spenden an Förderverein sind vertretbar

    Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hatte die Regierung von Unterfranken im Schreiben vom 17. Februar darum gebeten, "rechtskonforme Lösungen" für die finanzielle Beteiligung der bayerischen Gemeinden am Bürgerspital Wertheim "auszuloten". In einem Schreiben des Innenministers Joachim Herrmann vom 27. Februar hieß es, Zuschüsse bzw. Spenden einzelner kreisangehöriger Gemeinden an einen Förderverein des Spitals seien "kommunalrechtlich vertretbar".

    Die Regierung von Unterfranken präzisiert nun in einem am 6. März übergebenen Schreiben an die Landratsämter Main-Spessart und Miltenberg, was dabei zu beachten ist. Die Zuschüsse sollten als freiwillige Leistung erfolgen und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht übersteigen. Die Rechtsaufsicht muss dies überwachen.

    Langfristige rechtliche Verpflichtungen sollen vermieden werden, um auf Veränderungen der finanziellen Situation reagieren zu können. Der Gemeinderat muss den Unterstützungs-Beschluss jedes Jahr neu fassen. Die Gemeinden sollen zudem beobachten, wie viele ihrer Bürger das Krankenhaus tatsächlich in Anspruch nehmen, und die wirtschaftliche Lage des Klinikums in ihre Überlegungen einbeziehen. Der Zuschuss an den Förderverein soll außerdem zweckgebunden sein, um die Weiterleitung an das Klinikum sicherzustellen.

    Das Landratsamt will die Städte und Gemeinden im südwestlichen Landkreis Main-Spessart zeitnah über diese Lösung informieren.

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